
Nach jedem größeren Sturm dasselbe Bild in Berlin und dem Umland: angebrochene Kiefernkronen, aufgerissene Astgabeln, Bäume in Schieflage über Dächern und Wegen. Ein Gefahrenbaum duldet keinen Aufschub – als Eigentümer haften Sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für Schäden, die von Ihrem Baum ausgehen.
Woran Sie einen Gefahrenbaum erkennen
- Sichtbare Risse im Stamm oder in großen Astgabeln
- Neue Schieflage oder angehobener Wurzelteller nach Sturm
- Abgestorbene Kronenteile („Totholz“) über Wegen, Terrasse oder Dach
- Pilzkonsolen am Stammfuß – oft Zeichen für Fäule im Inneren
Schnelle Hilfe, sauber dokumentiert
Die Partnerbetriebe sichern akute Gefahren kurzfristig (Kroneneinkürzung, Abtragung, Absperrung) und dokumentieren den Zustand – wichtig für Versicherung und, falls nötig, die Ausnahmegenehmigung außerhalb der Fällsaison. Bei unmittelbarer Gefahr für Personen wählen Sie bitte die 112.
Zahlt die Versicherung?
Stürzt ein Baum aufs eigene Haus, reguliert in der Regel die Wohngebäudeversicherung (ab Windstärke 8). Trifft Ihr Baum das Nachbargrundstück, wird es zur Haftpflichtfrage – entscheidend ist, ob der Baum erkennbar krank war. Auch deshalb: lieber einmal zu früh prüfen lassen.
Kostenloses Angebot anfordern
Beschreiben Sie kurz Baum und Standort – Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung eines geprüften Fachbetriebs. Kostenlos und unverbindlich.