Baumfällung und Baumpflege in Zehdenick: Zehdenick liegt im Landkreis Oberhavel. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Zehdenick (Baumschutzsatzung) (vom 09.12.2011).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1). Nicht geschützt: Obstbäume, Walnussbäume, Pappeln und Weiden (§ 3 Abs. 1); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
„Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von mind. 19 Zentimetern). Der Stammumfang wird jeweils in 1,30 m Höhe über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar darunter zu messen.“
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Zehdenick (Baumschutzsatzung)
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Stadtverwaltung Zehdenick, Grünflächenamt, Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick (Tel. 03307 4684-127, gruenflaechenamt@zehdenick.de)
- Wer den Antrag stellt: Grundstückseigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigte (§ 6 Abs. 1); Nutzungsberechtigte weisen die Zustimmung des Eigentümers nach (§ 7 Abs. 1).
- Unterlagen: Bestandsplan mit Fotos, Baumart, Stammumfang, Kronendurchmesser (§ 7 Abs. 1); bei Bauvorhaben vermessener Lageplan.
- Gebühr: nach der Verwaltungsgebührensatzung; Betrag nicht veröffentlicht
- Ersatzpflanzung: bis 100 cm Umfang 1 Ersatzpflanzung, je weitere 50 cm eine mehr; Ausgleich 350 € je Baum (§ 9)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Zehdenick – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Zehdenick
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Zehdenick geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1).
Welche Bäume sind in Zehdenick nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obstbäume, Walnussbäume, Pappeln und Weiden (§ 3 Abs. 1); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
Wer darf in Zehdenick die Fällgenehmigung beantragen?
Grundstückseigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigte (§ 6 Abs. 1); Nutzungsberechtigte weisen die Zustimmung des Eigentümers nach (§ 7 Abs. 1).
Was kostet die Fällgenehmigung in Zehdenick?
nach der Verwaltungsgebührensatzung; Betrag nicht veröffentlicht.
Wann darf ich in Zehdenick fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Zehdenick: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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