Baumfällung Wildau

Baumfällung und Baumpflege in Wildau: Wildau liegt im Landkreis Dahme-Spreewald. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung zum Schutz von Gehölzen (Bäume, Hecken und Sträucher) in der Gemeinde Wildau – BAUMSCHUTZSATZUNG – (vom 26.02.2013).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 50 cm Stammumfang (in 1,00 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1). Gemessen wird in 1,00 m Höhe; auch Nadelbäume und abgestorbene Bäume sind geschützt. Nicht geschützt: Eschenahorn, Weiden und Pappeln im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 5 Nr. 5).

„Alle Laub- und Nadelbäume auf öffentlichem und privatem Grund ab einem Stammumfangfang (StU) von 50 cm, gemessen in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden.“

§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Satzung zum Schutz von Gehölzen (Bäume, Hecken und Sträucher) in der Gemeinde Wildau – BAUMSCHUTZSATZUNG –

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Stadt Wildau, Liegenschaftsverwaltung (Baumschutz), Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau (Tel. 03375 5054-58)
  • Wer den Antrag stellt: Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte oder sonst Betroffene (§ 5 Abs. 1).
  • Unterlagen: Begründung je Baum und Skizze oder Lageplan mit Standort, Art und Stammumfang in 1 m Höhe sowie geplante Ersatzpflanzungen (§ 5 Abs. 2).
  • Gebühr: gebührenpflichtig; einen festen Betrag nennt die Stadt nicht
  • Ersatzpflanzung: je angefangene 50 cm Umfang ein Ersatzbaum (Laubbaum 14 cm), gemindert nach Zustand (§ 7)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Wildau – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Wildau

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Wildau geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 50 cm Stammumfang (in 1,00 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1). Gemessen wird in 1,00 m Höhe; auch Nadelbäume und abgestorbene Bäume sind geschützt.

Welche Bäume sind in Wildau nicht geschützt?

Nicht geschützt: Eschenahorn, Weiden und Pappeln im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 5 Nr. 5).

Wer darf in Wildau die Fällgenehmigung beantragen?

Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte oder sonst Betroffene (§ 5 Abs. 1).

Was kostet die Fällgenehmigung in Wildau?

gebührenpflichtig; einen festen Betrag nennt die Stadt nicht.

Wann darf ich in Wildau fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Wildau: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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