Baumfällung Wandlitz

Baumfällung und Baumpflege in Wandlitz: Zwischen Wandlitzsee, Basdorf, Klosterfelde und Schönwalde liegen ausgedehnte Wohnlagen im Wald – Grundstücke, auf denen der Kiefernbestand älter ist als die Häuser.

Typische Aufgaben in Wandlitz

Typisch für Wandlitz: hohe Altkiefern in unmittelbarer Hausnähe, Sturmschäden nach Westwindlagen und Bäume, deren Wurzelraum durch spätere Bebauung eingeengt wurde.

Braucht es eine Genehmigung?

Wandlitz hat eine eigene Baumschutzsatzung: Geschützt sind alle Bäume ab 50 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe), auch Nadel- und Obstbäume; Eibe, Ulmen, Eberesche, Rot- und Weißdorn schon ab 30 cm. In waldnahen Lagen ist neben dem Baumschutz auch zu klären, ob eine Fläche als Wald gilt – dann greift Forstrecht statt Baumschutzsatzung. Der Fachbetrieb erkennt das bei der Besichtigung.

Die Schwellenwerte der Region im Überblick stehen auf unserer Seite zur Fällgenehmigung. Unabhängig davon gilt die Schonzeit vom 1. März bis 30. September – gefällt wird von Oktober bis Februar.

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Wandlitz – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Baumschutz in Wandlitz: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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Beschreiben Sie Baum und Standort – Sie erhalten schnellstmöglich ein Angebot eines versicherten Fachbetriebs. Kostenlos und unverbindlich.

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