Baumfällung Vogelsang

Baumfällung und Baumpflege in Vogelsang: Vogelsang liegt im Landkreis Oder-Spree und wird vom Amt Brieskow-Finkenheerd verwaltet. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung des Amtes Brieskow-Finkenheerd zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung des Amtes Brieskow-Finkenheerd) (vom 22.11.2010).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Abs. 3). Dieselbe Satzung gilt im ganzen Amt Brieskow-Finkenheerd, also auch in Brieskow-Finkenheerd, Groß Lindow, Wiesenau, Ziltendorf. Nicht geschützt: bewirtschaftete Obstbäume, Pappeln und Baumweiden; einzelne Kiefern, Tannen und Fichten auf Hausgrundstücken (§ 2 Abs. 1); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 cm), gemessen in 1,30 m Höhe über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter diesem maßgebend. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge ausschlaggebend, wenn mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist.“

§ 1 Abs. 3 Satzung des Amtes Brieskow-Finkenheerd zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung des Amtes Brieskow-Finkenheerd)

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Amt Brieskow-Finkenheerd, August-Bebel-Straße 18a, 15295 Brieskow-Finkenheerd (Tel. 033609 88-100)
  • Wer den Antrag stellt: Nur der Grundstückseigentümer (§ 5 Abs. 1: „vom Eigentümer schriftlich … zu beantragen“). Als Mieter oder Beauftragter lassen Sie den Eigentümer selbst unterschreiben oder legen seine Vollmacht bei.
  • Unterlagen: Name und Anschrift des Eigentümers, Art und Standort des Baumes im Lageplan mit Foto, Begründung (§ 5 Abs. 2).
  • Gebühr: 20 €, mit Ortsbesichtigung 36 € (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Nr. 9)
  • Ersatzpflanzung: je angefangene 30 cm Stammdurchmesser ein Ersatzbaum; Ausgleich 200 € plus 100 € Pflege je Baum (§ 6)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Vogelsang – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Vogelsang

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Vogelsang geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Abs. 3). Dieselbe Satzung gilt im ganzen Amt Brieskow-Finkenheerd, also auch in Brieskow-Finkenheerd, Groß Lindow, Wiesenau, Ziltendorf.

Welche Bäume sind in Vogelsang nicht geschützt?

Nicht geschützt: bewirtschaftete Obstbäume, Pappeln und Baumweiden; einzelne Kiefern, Tannen und Fichten auf Hausgrundstücken (§ 2 Abs. 1); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Vogelsang die Fällgenehmigung beantragen?

Nur der Grundstückseigentümer (§ 5 Abs. 1: „vom Eigentümer schriftlich … zu beantragen“). Als Mieter oder Beauftragter lassen Sie den Eigentümer selbst unterschreiben oder legen seine Vollmacht bei.

Was kostet die Fällgenehmigung in Vogelsang?

20 €, mit Ortsbesichtigung 36 € (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Nr. 9).

Wann darf ich in Vogelsang fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Vogelsang: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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