Baumfällung Teupitz

Baumfällung und Baumpflege in Teupitz: Teupitz liegt im Landkreis Dahme-Spreewald und wird vom Amt Schenkenländchen verwaltet. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Stadt Teupitz zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) (vom 29.04.2014).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 1 Buchst. a). Hausgärten sind in Teupitz ausgenommen. Nicht geschützt: Obstbäume im bebauten Bereich (§ 2 Abs. 3 c).

„a) Bäume mit einem Stammumfang von mind. 60 cm (entspricht ca. 19 cm Durchmesser),“

§ 2 Abs. 1 Buchst. a Satzung der Stadt Teupitz zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Amt Schenkenländchen, Ordnungsamt, Markt 9, 15755 Teupitz (Tel. 033766 6890)
  • Wer den Antrag stellt: Eigentümer oder Nutzungsberechtigte. Stellt ein Dritter den Antrag, braucht er eine Vollmacht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers; das Formular verlangt beide Unterschriften.
  • Unterlagen: Antragsformular des Amtes mit Gründen und Bestandsplan mit Foto: Standort, Art, Höhe, Stammdurchmesser (§ 6 Abs. 2).
  • Gebühr: 30 € je Genehmigung; bei Ablehnung 10 bis 75 % (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Nr. 5.2)
  • Ersatzpflanzung: über 60 cm Umfang 1 Ersatzbaum, über 120 cm je weitere angefangene 45 cm einer mehr (§ 8 Abs. 2)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Teupitz – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Teupitz

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Teupitz geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 1 Buchst. a). Hausgärten sind in Teupitz ausgenommen.

Welche Bäume sind in Teupitz nicht geschützt?

Nicht geschützt: Obstbäume im bebauten Bereich (§ 2 Abs. 3 c).

Wer darf in Teupitz die Fällgenehmigung beantragen?

Eigentümer oder Nutzungsberechtigte. Stellt ein Dritter den Antrag, braucht er eine Vollmacht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers; das Formular verlangt beide Unterschriften.

Was kostet die Fällgenehmigung in Teupitz?

30 € je Genehmigung; bei Ablehnung 10 bis 75 % (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Nr. 5.2).

Wann darf ich in Teupitz fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Teupitz: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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