Baumfällung Strausberg

Baumfällung und Baumpflege in Strausberg: Am Straussee und in den Wohnlagen von Hohenstein und Vorstadt stehen Grundstücke mit altem Kiefern- und Laubbaumbestand, viele direkt an Wald und Wasser.

Typische Aufgaben in Strausberg

Typisch hier: Kiefern mit Trockenschäden, Eichen mit Pilzbefall am Stammfuß und Bäume in Waldrandlage, bei denen die Verkehrssicherungspflicht zur Straße hin greift.

Braucht es eine Genehmigung?

Strausberg hat eine eigene Baumschutzsatzung: Geschützt sind alle Bäume ab 50 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe, Eibe, Weiß- und Rotdorn oder Eberesche schon ab 30 cm. Obstbäume sind ausgenommen, außer Walnuss, Esskastanie und Zierobst. Außerhalb der bebauten Ortsteile gilt die Satzung nicht; dort ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland zuständig.

Die Schwellenwerte der Region im Überblick stehen auf unserer Seite zur Fällgenehmigung. Unabhängig davon gilt die Schonzeit vom 1. März bis 30. September – gefällt wird von Oktober bis Februar.

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Strausberg – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Baumschutz in Strausberg: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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