Baumfällung Rüdersdorf bei Berlin

Baumfällung und Baumpflege in Rüdersdorf bei Berlin: Rüdersdorf bei Berlin liegt im Landkreis Märkisch-Oderland. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Baumschutzsatzung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin (1. Änderung vom 18.12.2015).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Baumschutzsatzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe (§ 1 Abs. 2). Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohneinheiten gilt sie nur für Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen über 190 cm (§ 2 Abs. 1 Nr. 1). Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Bäume als geschützte Landschaftsbestandteile auf öffentlichen und privaten Grundstücken sind geschützt 1. mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 cm);“

§ 1 Abs. 2 Baumschutzsatzung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Planung, Bauordnung, Liegenschaften und Grün, Puschkinstraße 5, 15562 Rüdersdorf bei Berlin (Tel. 033638 85-200, umwelt@ruedersdorf.de)
  • Wer den Antrag stellt: „Antragsberechtigt sind Eigentümer und Nutzungsberechtigte.“ (§ 5 Abs. 3) Wer nicht Eigentümer ist, legt eine Einverständniserklärung des Eigentümers bei.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Begründung und ein Bestandsplan mit Foto: Standort, Art, Höhe und Stammumfang der geschützten Bäume (§ 5 Abs. 1).
  • Gebühr: 28 € je angefangene halbe Stunde, bei mehreren Bäumen bis 112 € (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 5.2)
  • Ersatzpflanzung: Anzahl nach Stammumfang, Art, Wuchs und Vitalität (§ 5 Abs. 4); keine Pflicht bei abgestorbenen Bäumen und Gefahrenabwehr (§ 5 Abs. 6)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Rüdersdorf bei Berlin – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Rüdersdorf bei Berlin

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Rüdersdorf bei Berlin geschützt?

Die Baumschutzsatzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe (§ 1 Abs. 2). Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohneinheiten gilt sie nur für Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen über 190 cm (§ 2 Abs. 1 Nr. 1).

Welche Bäume sind in Rüdersdorf bei Berlin nicht geschützt?

Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Rüdersdorf bei Berlin die Fällgenehmigung beantragen?

„Antragsberechtigt sind Eigentümer und Nutzungsberechtigte.“ (§ 5 Abs. 3) Wer nicht Eigentümer ist, legt eine Einverständniserklärung des Eigentümers bei.

Was kostet die Fällgenehmigung in Rüdersdorf bei Berlin?

28 € je angefangene halbe Stunde, bei mehreren Bäumen bis 112 € (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 5.2).

Wann darf ich in Rüdersdorf bei Berlin fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Rüdersdorf bei Berlin: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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