Baumfällung Rehfelde

Baumfällung und Baumpflege in Rehfelde: Rehfelde liegt im Landkreis Märkisch-Oderland und wird vom Amt Märkische Schweiz verwaltet. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Rehfelde zum Schutz von Bäumen – Baumschutzsatzung (vom 03.11.2021).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Nr. 1). Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohnungen sind erst Bäume über 110 cm Umfang geschützt. Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln, Baumweiden und Eschen-Ahorn (§ 3 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Auf Grund dieser Satzung werden Bäume in der Gemeinde Rehfelde als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt 1. mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 Zentimetern);“

§ 2 Nr. 1 Satzung der Gemeinde Rehfelde zum Schutz von Bäumen – Baumschutzsatzung

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Amt Märkische Schweiz, SG Umwelt/Grünflächen, Hauptstraße 1, 15377 Buckow (Märkische Schweiz)
  • Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht. Das Formular des Amtes verlangt die Unterschrift von Antragsteller und Grundstückseigentümer – als Mieter oder Beauftragter unterschreibt der Eigentümer mit.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen und Bestandsplan mit Baumart und Stammumfang, möglichst mit Fotos (§ 7 Abs. 1).
  • Gebühr: 25 € je Baum, Ablehnung 15 € (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes, Nr. 3.4)
  • Ersatzpflanzung: bis 1 m Umfang 1:1, je weitere 50 cm ein Baum mehr; Zuschlag für Eiche, Ulme, Platane, Linde, Rotbuche (Anlage)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Rehfelde – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Rehfelde

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Rehfelde geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Nr. 1). Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohnungen sind erst Bäume über 110 cm Umfang geschützt.

Welche Bäume sind in Rehfelde nicht geschützt?

Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln, Baumweiden und Eschen-Ahorn (§ 3 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Rehfelde die Fällgenehmigung beantragen?

Die Satzung regelt das nicht. Das Formular des Amtes verlangt die Unterschrift von Antragsteller und Grundstückseigentümer – als Mieter oder Beauftragter unterschreibt der Eigentümer mit.

Was kostet die Fällgenehmigung in Rehfelde?

25 € je Baum, Ablehnung 15 € (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes, Nr. 3.4).

Wann darf ich in Rehfelde fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Rehfelde: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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