Baumfällung und Baumpflege in Rangsdorf: Rangsdorf liegt im Landkreis Teltow-Fläming. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Rangsdorf zum Schutz von Bäumen (RaBaumSchS) (vom 30.06.2020, geändert 31.03.2025).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1–3). Eiben sind schon ab 20 cm geschützt. Eine Ausnahme für Einfamilienhaus-Gärten gibt es nicht. Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss, Esskastanie und Vogelkirsche; Eschenahorn, Stechfichte und Spätblühende Traubenkirsche (§ 2 Abs. 3).
„Geschützt sind: 1. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, 2. Eibe (Taxus spec.) mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, 3. mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens zwei Stämme einen Stammumfang von mindestens 40 cm aufweisen,“
§ 2 Abs. 2 Nr. 1–3 Satzung der Gemeinde Rangsdorf zum Schutz von Bäumen (RaBaumSchS)
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Gemeinde Rangsdorf, Bauamt / Baumfällungen, Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf
- Wer den Antrag stellt: Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 5 Abs. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei. Das Formular nennt auch Pächter.
- Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Begründung und Bestandsplan: Standort, Art und Stammumfang der geschützten Bäume (§ 5 Abs. 3).
- Gebühr: 99 € je beantragten Baum (Verwaltungsgebührensatzung 2025, Nr. 3.1)
- Ersatzpflanzung: Bis 200 cm Umfang ein Ersatzbaum (14–16 cm), bis 300 cm zwei, darüber drei (Anlage zu § 7)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Rangsdorf – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Rangsdorf
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Rangsdorf geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1–3). Eiben sind schon ab 20 cm geschützt. Eine Ausnahme für Einfamilienhaus-Gärten gibt es nicht.
Welche Bäume sind in Rangsdorf nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss, Esskastanie und Vogelkirsche; Eschenahorn, Stechfichte und Spätblühende Traubenkirsche (§ 2 Abs. 3).
Wer darf in Rangsdorf die Fällgenehmigung beantragen?
Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 5 Abs. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei. Das Formular nennt auch Pächter.
Was kostet die Fällgenehmigung in Rangsdorf?
99 € je beantragten Baum (Verwaltungsgebührensatzung 2025, Nr. 3.1).
Wann darf ich in Rangsdorf fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Rangsdorf: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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