Baumfällung Premnitz

Baumfällung und Baumpflege in Premnitz: Premnitz liegt im Landkreis Havelland. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung über die Erhaltung, Pflege und den Schutz der Bäume und Feldhecken in der Stadt Premnitz (Baumschutzsatzung) (vom 12.10.2016).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Abs. 2 Nr. 1). Nicht geschützt: Nadelbäume außer der Eibe, Obstbäume, Pappeln und Weiden (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm“

§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Satzung über die Erhaltung, Pflege und den Schutz der Bäume und Feldhecken in der Stadt Premnitz (Baumschutzsatzung)

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Stadt Premnitz, Fachbereich III, Gerhart-Hauptmann-Str. 3, 14727 Premnitz (Tel. 03386 259-0)
  • Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht; Nicht-Eigentümer legen eine Einverständniserklärung des Eigentümers bei.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen und ein durch Fotos ergänzter Bestandsplan (§ 7 Abs. 1).
  • Gebühr: 35 € je Baum, 6 € je weiteren am selben Standort (Gebührensatzung Nr. 3.7)
  • Ersatzpflanzung: für jeden gefällten Baum mindestens 2 neue, Hochstamm 12–14 cm (§ 8)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Premnitz – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Premnitz

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Premnitz geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Abs. 2 Nr. 1).

Welche Bäume sind in Premnitz nicht geschützt?

Nicht geschützt: Nadelbäume außer der Eibe, Obstbäume, Pappeln und Weiden (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Premnitz die Fällgenehmigung beantragen?

Die Satzung regelt das nicht; Nicht-Eigentümer legen eine Einverständniserklärung des Eigentümers bei.

Was kostet die Fällgenehmigung in Premnitz?

35 € je Baum, 6 € je weiteren am selben Standort (Gebührensatzung Nr. 3.7).

Wann darf ich in Premnitz fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Premnitz: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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