Baumfällung Nuthe-Urstromtal

Baumfällung und Baumpflege in Nuthe-Urstromtal: Nuthe-Urstromtal liegt im Landkreis Teltow-Fläming. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Baumschutzsatzung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal (vom 27.03.2014).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 1). Auf allen Grundstücken mit Wohnbebauung – auch Mehrfamilienhäusern – sind nur Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen über 190 cm geschützt (§ 2 Abs. 2 Nr. 1). Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 2 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Die Bäume im Geltungsbereich dieser Satzung mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 Zentimetern in einer Höhe von 1,30 Metern über dem Erdboden) werden zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt.“

§ 2 Abs. 1 Baumschutzsatzung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Gemeinde Nuthe-Urstromtal, Ordnungsamt, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal (Tel. 03371 686-0)
  • Wer den Antrag stellt: Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte (§ 6 Abs. 1); Bevollmächtigte regelt die Satzung nicht – legen Sie eine Vollmacht bei.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Begründung, Bestandsplan mit Foto, Baumart und Stammumfang (§ 6 Abs. 2).
  • Gebühr: 18,50 € Grundgebühr plus 33 € je angefangene halbe Stunde Ortstermin (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 4.1)
  • Ersatzpflanzung: Anzahl, Art und Größe nach dem Einzelfall; Pflanzung binnen 6 Monaten (§ 7)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Nuthe-Urstromtal – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Nuthe-Urstromtal

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Nuthe-Urstromtal geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 1). Auf allen Grundstücken mit Wohnbebauung – auch Mehrfamilienhäusern – sind nur Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen über 190 cm geschützt (§ 2 Abs. 2 Nr. 1).

Welche Bäume sind in Nuthe-Urstromtal nicht geschützt?

Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 2 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Nuthe-Urstromtal die Fällgenehmigung beantragen?

Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte (§ 6 Abs. 1); Bevollmächtigte regelt die Satzung nicht – legen Sie eine Vollmacht bei.

Was kostet die Fällgenehmigung in Nuthe-Urstromtal?

18,50 € Grundgebühr plus 33 € je angefangene halbe Stunde Ortstermin (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 4.1).

Wann darf ich in Nuthe-Urstromtal fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Nuthe-Urstromtal: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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