Baumfällung Mittenwalde

Baumfällung und Baumpflege in Mittenwalde: Mittenwalde liegt im Landkreis Dahme-Spreewald. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Stadt Mittenwalde zum Schutz von Bäumen und Sträuchern (Baumschutzsatzung) in der Fassung der 1. Änderungsatzung (1. Änderung vom 20.06.2024).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Buchst. a). Auch Nadelbäume sind geschützt; Obstbäume ab 100 cm, Walnuss und Esskastanie ab 60 cm. Nicht geschützt: Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 4 d); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Im Geltungsbereich nach § 1 Abs. 1 dieser Satzung sind geschützt a) alle Laub- und Nadelbäume auf öffentlichen und privaten Flächen mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (Durchmesser ca. 19 cm) gemessen in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend,“

§ 2 Abs. 2 Buchst. a Satzung der Stadt Mittenwalde zum Schutz von Bäumen und Sträuchern (Baumschutzsatzung) in der Fassung der 1. Änderungsatzung

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Stadt Mittenwalde, Ordnung & Sicherheit, Rathausstraße 8, 15749 Mittenwalde (Tel. 033764 898-27, ov@mittenwalde.de)
  • Wer den Antrag stellt: Grundstückseigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigte (§ 6 Abs. 1); Nutzungsberechtigte weisen die Zustimmung des Eigentümers nach (§ 7 Abs. 2).
  • Unterlagen: Antragsformular mit Bestandsskizze und Fotos, zu fällende Bäume angekreuzt, Abstände bemaßt (§ 7 Abs. 1). Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.
  • Gebühr: nach der Verwaltungsgebührensatzung; Betrag nicht veröffentlicht
  • Ersatzpflanzung: 61–119 cm Umfang 1:2, ab 120 cm 1:4, Laubbaum 14–16 cm (§ 10 Abs. 3)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Mittenwalde – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Mittenwalde

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Mittenwalde geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Buchst. a). Auch Nadelbäume sind geschützt; Obstbäume ab 100 cm, Walnuss und Esskastanie ab 60 cm.

Welche Bäume sind in Mittenwalde nicht geschützt?

Nicht geschützt: Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 4 d); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Mittenwalde die Fällgenehmigung beantragen?

Grundstückseigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigte (§ 6 Abs. 1); Nutzungsberechtigte weisen die Zustimmung des Eigentümers nach (§ 7 Abs. 2).

Was kostet die Fällgenehmigung in Mittenwalde?

nach der Verwaltungsgebührensatzung; Betrag nicht veröffentlicht.

Wann darf ich in Mittenwalde fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Mittenwalde: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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