Baumfällung und Baumpflege in Märkisch Buchholz: Märkisch Buchholz liegt im Landkreis Dahme-Spreewald und wird vom Amt Schenkenländchen verwaltet. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Stadt Märkisch Buchholz zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern (vom 16.12.1994).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 30 cm Stammumfang (in 1,00 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1). Gemessen wird in 1,00 m Höhe. In Hausgärten hinter der Vorderkante des Hauses genügt eine Anzeige mit vier Wochen Frist.
„1. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm,“
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Satzung der Stadt Märkisch Buchholz zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Die Satzung von 1994 regelt Hausgärten nach der Lage im Garten und stützt sich auf altes Recht – bitte die Werte beim Amt Schenkenländchen bestätigen lassen.
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Amt Schenkenländchen, Ordnungsamt, Markt 9, 15755 Teupitz (Tel. 033766 6890)
- Wer den Antrag stellt: Eigentümer oder Nutzungsberechtigte. Stellt ein Dritter den Antrag, braucht er eine Vollmacht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers; das Formular verlangt beide Unterschriften.
- Unterlagen: Schriftlicher Antrag oder zur Niederschrift, Bestandsplan mit Foto: Standort, Art, Höhe und Stammumfang (§ 5 Abs. 3).
- Gebühr: 30 € je Genehmigung; bei Ablehnung 10 bis 75 % (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Nr. 5.2)
- Ersatzpflanzung: nach dem Wert des gefällten Baumes (§ 7)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Märkisch Buchholz – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Märkisch Buchholz
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Märkisch Buchholz geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 30 cm Stammumfang (in 1,00 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1). Gemessen wird in 1,00 m Höhe. In Hausgärten hinter der Vorderkante des Hauses genügt eine Anzeige mit vier Wochen Frist.
Wer darf in Märkisch Buchholz die Fällgenehmigung beantragen?
Eigentümer oder Nutzungsberechtigte. Stellt ein Dritter den Antrag, braucht er eine Vollmacht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers; das Formular verlangt beide Unterschriften.
Was kostet die Fällgenehmigung in Märkisch Buchholz?
30 € je Genehmigung; bei Ablehnung 10 bis 75 % (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Nr. 5.2).
Wann darf ich in Märkisch Buchholz fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Märkisch Buchholz: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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