Baumfällung und Baumpflege in Letschin: Letschin liegt im Landkreis Märkisch-Oderland. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Letschin über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen (BaumSchSatzLetschin) (vom 18.02.2010).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Baumschutzsatzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe (§ 1). Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohneinheiten gilt sie nur für Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Rosskastanien, Eschen und Rotbuchen mit mehr als 160 cm Umfang (§ 2 Abs. 1 Nr. 1). Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden (Kopfweiden bleiben geschützt) im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
„Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern;“
§ 1 Nr. 1 Satzung der Gemeinde Letschin über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen (BaumSchSatzLetschin)
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Gemeinde Letschin, Bauverwaltung, Bahnhofstraße 30 a, 15324 Letschin (Tel. 033475 6059-0)
- Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht. Das Formular hat eigene Unterschriftsfelder für Antragsteller und Grundstückseigentümer – als Mieter oder Beauftragter unterschreibt der Eigentümer mit.
- Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Begründung und ein Plan mit Fotos, Baumart und Stammumfang (§ 5 Abs. 1).
- Gebühr: 30 € (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 3.6)
- Ersatzpflanzung: Anzahl nach Stammumfang, Art, Wuchs und Vitalität (§ 5 Abs. 4); keine Pflicht bei abgestorbenen Bäumen
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Letschin – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Letschin
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Letschin geschützt?
Die Baumschutzsatzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe (§ 1). Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohneinheiten gilt sie nur für Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Rosskastanien, Eschen und Rotbuchen mit mehr als 160 cm Umfang (§ 2 Abs. 1 Nr. 1).
Welche Bäume sind in Letschin nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden (Kopfweiden bleiben geschützt) im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
Wer darf in Letschin die Fällgenehmigung beantragen?
Die Satzung regelt das nicht. Das Formular hat eigene Unterschriftsfelder für Antragsteller und Grundstückseigentümer – als Mieter oder Beauftragter unterschreibt der Eigentümer mit.
Was kostet die Fällgenehmigung in Letschin?
30 € (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 3.6).
Wann darf ich in Letschin fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Letschin: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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