Baumfällung und Baumpflege in Leegebruch: Leegebruch liegt im Landkreis Oberhavel. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Leegebruch (Baumschutzsatzung – BaumSchS) (vom 14.10.2015).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 mit Schlusssatz). Nicht geschützt: abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
„1. Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von mind. 19 Zentimetern), […] 3. mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Stammumfang ab 60 cm aufweist. Der Stammumfang wird jeweils in 1,30 m Höhe über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar darunter zu messen.“
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 mit Schlusssatz Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Leegebruch (Baumschutzsatzung – BaumSchS)
Die Ausnahme für Wohngrundstücke (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) ist mehrdeutig formuliert – bitte bei der Gemeinde klären, bevor Sie fällen.
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Gemeindeverwaltung Leegebruch, Birkenallee 1, 16767 Leegebruch
- Wer den Antrag stellt: Grundstückseigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigte (§ 6 Abs. 1); Nutzungsberechtigte weisen die Zustimmung des Eigentümers nach (§ 7 Abs. 1).
- Unterlagen: Bestandsplan mit Fotos, Baumart, Stammumfang, Kronendurchmesser, ggf. Abstand zu gefährdeten Objekten (§ 7 Abs. 1).
- Gebühr: nach der Verwaltungsgebührensatzung; Betrag nicht veröffentlicht
- Ersatzpflanzung: bis 100 cm Umfang 1 Ersatzpflanzung, je weitere 50 cm eine mehr (§ 9 Abs. 2)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Leegebruch – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Leegebruch
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Leegebruch geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 mit Schlusssatz).
Welche Bäume sind in Leegebruch nicht geschützt?
Nicht geschützt: abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
Wer darf in Leegebruch die Fällgenehmigung beantragen?
Grundstückseigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigte (§ 6 Abs. 1); Nutzungsberechtigte weisen die Zustimmung des Eigentümers nach (§ 7 Abs. 1).
Was kostet die Fällgenehmigung in Leegebruch?
nach der Verwaltungsgebührensatzung; Betrag nicht veröffentlicht.
Wann darf ich in Leegebruch fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Leegebruch: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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