Baumfällung Kremmen

Baumfällung und Baumpflege in Kremmen: Kremmen liegt im Landkreis Oberhavel. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen der Stadt Kremmen (Baumschutzsatzung) (vom 09.12.2010, geändert 08.02.2013).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Satz 1 Nr. 1 (Ursprungsfassung 09.12.2010)). Nicht geschützt: abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Auf Grund dieser Satzung werden Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, innerhalb der übrigen Siedlungsbereiche und innerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen der Stadt als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt: 1. mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 Zentimetern);“

§ 1 Satz 1 Nr. 1 (Ursprungsfassung 09.12.2010) Satzung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen der Stadt Kremmen (Baumschutzsatzung)

Die Satzung liegt nur als eingescannte Fassung vor. Bitte bestätigen Sie die Werte vor dem Antrag bei der Gemeinde – der Genehmigungs-Check unten zeigt deshalb „bitte prüfen“.

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Stadtverwaltung Kremmen, Am Markt 1, 16766 Kremmen (Tel. 033055 99832)
  • Wer den Antrag stellt: Eigentümer oder Pächter mit eigentumsgleichen Rechten (Antragsformular der Stadt).
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen und ein durch Fotos ergänzter Bestandsplan mit Baumart und Stammumfang (§ 5 Abs. 1).
  • Gebühr: keine eigene Tarifstelle – bitte bei der Stadt erfragen
  • Ersatzpflanzung: nach dem Wert des gefällten Baumes (§ 5 Abs. 4)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Kremmen – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Kremmen

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Kremmen geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Satz 1 Nr. 1 (Ursprungsfassung 09.12.2010)).

Welche Bäume sind in Kremmen nicht geschützt?

Nicht geschützt: abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Kremmen die Fällgenehmigung beantragen?

Eigentümer oder Pächter mit eigentumsgleichen Rechten (Antragsformular der Stadt).

Was kostet die Fällgenehmigung in Kremmen?

keine eigene Tarifstelle – bitte bei der Stadt erfragen.

Wann darf ich in Kremmen fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Kremmen: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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