Baumfällung und Baumpflege in Hoppegarten: Hoppegarten liegt im Landkreis Märkisch-Oderland. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Baumschutzsatzung der Gemeinde Hoppegarten (vom 08.11.2022, gültig ab 11.11.2022).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Baumschutzsatzung schützt alle Bäume ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe – auch Nadelbäume (§ 1). Das ist eine der niedrigsten Schwellen im Berliner Umland. Nicht geschützt: Obstbäume (§ 1); abgestorbene Bäume.
„Auf Grund dieser Satzung werden Bäume in der Gemeinde Hoppegarten als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt. Geschützt sind alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 35 cm, das entspricht einem Stammdurchmesser von 11,14 cm, gemessen in einer Höhe über dem Erdboden von 1,30 Meter, ausgenommen sind Obstbäume.“
§ 1 Baumschutzsatzung der Gemeinde Hoppegarten
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Gemeinde Hoppegarten, Fachbereich I – Bau/Infrastruktur/Ortsentwicklung, Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten (Tel. 03342 393218)
- Wer den Antrag stellt: Eigentümer oder Nutzungsberechtigte; bei Nutzung durch Dritte unterschreibt der Eigentümer im Antragsformular mit.
- Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Lageplan: Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser der geschützten Bäume (§ 5 Abs. 4); das Formular verlangt zusätzlich Fotos.
- Gebühr: 54 € laut Hinweisblatt der Gemeinde (27 € je Arbeitsstunde, Verwaltungsgebührensatzung Nr. 8.7)
- Ersatzpflanzung: Bis 80 cm Umfang ein Ersatzbaum, darüber mehr (§ 6 Abs. 2); Ausgleichsabgabe 1.000 € je Ersatzbaum (§ 7 Abs. 2)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Hoppegarten – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Hoppegarten
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Hoppegarten geschützt?
Die Baumschutzsatzung schützt alle Bäume ab 35 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe – auch Nadelbäume (§ 1). Das ist eine der niedrigsten Schwellen im Berliner Umland.
Welche Bäume sind in Hoppegarten nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obstbäume (§ 1); abgestorbene Bäume.
Wer darf in Hoppegarten die Fällgenehmigung beantragen?
Eigentümer oder Nutzungsberechtigte; bei Nutzung durch Dritte unterschreibt der Eigentümer im Antragsformular mit.
Was kostet die Fällgenehmigung in Hoppegarten?
54 € laut Hinweisblatt der Gemeinde (27 € je Arbeitsstunde, Verwaltungsgebührensatzung Nr. 8.7).
Wann darf ich in Hoppegarten fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Hoppegarten: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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