Baumfällung Grünheide (Mark)

Baumfällung und Baumpflege in Grünheide (Mark): Grünheide (Mark) liegt im Landkreis Oder-Spree. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Grünheide (Mark) zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) (vom 28.02.2020).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume über 60 cm Stammumfang, Kiefern und Fichten über 90 cm, gemessen in 1,30 m Höhe (§ 2 Abs. 2). Pappeln, Weiden und abgestorbene Bäume sind nicht ausgenommen; nur Obstbäume als Nieder- oder Halbstamm.

„a) Kiefern und Fichten mit einem Stammumfang von mehr als 90 Zentimetern, b) Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimetern, c) mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm einen Stammumfang von mehr als 50 Zentimetern hat,“

§ 2 Abs. 2 a–c Satzung der Gemeinde Grünheide (Mark) zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Gemeinde Grünheide (Mark), Ordnungsamt, Am Marktplatz 1, 15537 Grünheide (Mark) (Tel. 03362 5088-0)
  • Wer den Antrag stellt: Eigentümer oder Nutzungsberechtigte (Serviceportal der Gemeinde); legen Sie als Mieter die Zustimmung des Eigentümers bei.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen und ein durch Fotos ergänzter Bestandsplan (§ 5 Abs. 1).
  • Gebühr: 24,50 € je angefangene halbe Stunde inkl. Ortstermin (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 9a)
  • Ersatzpflanzung: unter 80 cm Umfang 1 Baum oder 2 Obstbäume oder 10 Sträucher, bis 140 cm das Doppelte usw.; Ausgleich 350 € je Ersatzbaum (§§ 7, 8)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Grünheide (Mark) – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Grünheide (Mark)

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Grünheide (Mark) geschützt?

Die Satzung schützt Bäume über 60 cm Stammumfang, Kiefern und Fichten über 90 cm, gemessen in 1,30 m Höhe (§ 2 Abs. 2). Pappeln, Weiden und abgestorbene Bäume sind nicht ausgenommen; nur Obstbäume als Nieder- oder Halbstamm.

Wer darf in Grünheide (Mark) die Fällgenehmigung beantragen?

Eigentümer oder Nutzungsberechtigte (Serviceportal der Gemeinde); legen Sie als Mieter die Zustimmung des Eigentümers bei.

Was kostet die Fällgenehmigung in Grünheide (Mark)?

24,50 € je angefangene halbe Stunde inkl. Ortstermin (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 9a).

Wann darf ich in Grünheide (Mark) fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Grünheide (Mark): Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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