Baumfällung Großwoltersdorf

Baumfällung und Baumpflege in Großwoltersdorf: Großwoltersdorf liegt im Landkreis Oberhavel und wird vom Amt Gransee und Gemeinden verwaltet. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Großwoltersdorf (Baumschutzsatzung) (vom 15.09.2011).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1). Nicht geschützt: Bäume in Kleingartenanlagen.

„Geschützt sind: 1. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (entspricht einem Durchmesser von 19 cm).“

§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Großwoltersdorf (Baumschutzsatzung)

Die Satzung liegt nur als Scan vor, die Amtswebsite verlinkt sie nicht mehr, und der Landkreis führt Großwoltersdorf nicht als Satzungsgemeinde. Bitte beim Amt Gransee nachfragen, ob sie noch gilt.

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Amt Gransee und Gemeinden, Bauen/Liegenschaften, Baustraße 56, 16775 Gransee (Tel. 03306 751-656)
  • Wer den Antrag stellt: Nur der Grundstückseigentümer (§ 5 Abs. 2: „auf Antrag des Eigentümers“). Als Mieter oder Beauftragter lassen Sie den Eigentümer selbst unterschreiben oder legen seine Vollmacht bei.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen und Foto bzw. Baumbestandsplan (§ 5 Abs. 1); bei Bauvorhaben Lageplan 1:500.
  • Gebühr: 25 € je angefangene halbe Stunde (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes)
  • Ersatzpflanzung: nach dem Wert des gefällten Baumes, höchstens 1:5 (§ 7 Abs. 1)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Großwoltersdorf – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Großwoltersdorf

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Großwoltersdorf geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1).

Welche Bäume sind in Großwoltersdorf nicht geschützt?

Nicht geschützt: Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Großwoltersdorf die Fällgenehmigung beantragen?

Nur der Grundstückseigentümer (§ 5 Abs. 2: „auf Antrag des Eigentümers“). Als Mieter oder Beauftragter lassen Sie den Eigentümer selbst unterschreiben oder legen seine Vollmacht bei.

Was kostet die Fällgenehmigung in Großwoltersdorf?

25 € je angefangene halbe Stunde (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes).

Wann darf ich in Großwoltersdorf fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Großwoltersdorf: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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