Baumfällung Falkenberg

Baumfällung und Baumpflege in Falkenberg: Falkenberg liegt im Landkreis Märkisch-Oderland und wird vom Amt Falkenberg-Höhe verwaltet. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Falkenberg zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern (Baumschutzsatzung), geändert durch die Erste Satzung zur Änderung … (Erste Baumschutzänderungssatzung vom 22. April 2024) (vom 26.09.2005, geändert 22.04.2024).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Buchst. a). Seit 2024 sind auf bebauten Grundstücken nur noch Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen über 190 cm geschützt. Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 3 b); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, gemessen in 1,30 m Höhe über dem Erdboden“

§ 2 Abs. 2 Buchst. a Satzung der Gemeinde Falkenberg zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern (Baumschutzsatzung), geändert durch die Erste Satzung zur Änderung … (Erste Baumschutzänderungssatzung vom 22. April 2024)

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Amt Falkenberg-Höhe, Karl-Marx-Str. 2, 16259 Falkenberg
  • Wer den Antrag stellt: Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 5 Abs. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Begründung und Bestandsplan mit Foto (§ 6 Abs. 1).
  • Gebühr: 50 € inkl. Ortstermin und Bescheid (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 4.3)
  • Ersatzpflanzung: nach dem Wert des gefällten Baumes; sonst Ausgleichszahlung (§ 8)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Falkenberg – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Falkenberg

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Falkenberg geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Buchst. a). Seit 2024 sind auf bebauten Grundstücken nur noch Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen über 190 cm geschützt.

Welche Bäume sind in Falkenberg nicht geschützt?

Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 3 b); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Falkenberg die Fällgenehmigung beantragen?

Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 5 Abs. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei.

Was kostet die Fällgenehmigung in Falkenberg?

50 € inkl. Ortstermin und Bescheid (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 4.3).

Wann darf ich in Falkenberg fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Falkenberg: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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