Baumfällung und Baumpflege in Eichwalde: Eichwalde grenzt im Landkreis Dahme-Spreewald direkt an Berlin-Schmöckwitz. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Eichwalde zum Schutz des Baum- und Gehölzbestandes (vom 04.03.2019).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2). Auch Nadelbäume sind geschützt; eine Ausnahme für Einfamilienhaus-Gärten gibt es nicht. Nicht geschützt: Obstbäume (§ 3 Abs. 7); abgestorbene Bäume.
„Geschützt sind Laubbäume, Walnuss und alle Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm.“
§ 3 Abs. 2 Satzung der Gemeinde Eichwalde zum Schutz des Baum- und Gehölzbestandes
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Gemeinde Eichwalde, Bauverwaltung, Grünauer Straße 49, 15732 Eichwalde (Tel. 030 67502-402)
- Wer den Antrag stellt: Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte (§ 7 Abs. 3); das Formular sieht die Unterschrift des Eigentümers vor.
- Unterlagen: Bestandsplan mit Foto, Standort, Art und Stammumfang, zu fällende Bäume markiert (§ 7 Abs. 3).
- Gebühr: keine eigene Tarifstelle; nach Aufwand 17 € plus 15 € je weitere Viertelstunde möglich (Nr. 4.7)
- Ersatzpflanzung: bis 150 cm Umfang 1 Ersatzbaum, darüber 2; Ersatzzahlung 1.000 € je Baum (§ 8)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Eichwalde – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Eichwalde
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Eichwalde geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2). Auch Nadelbäume sind geschützt; eine Ausnahme für Einfamilienhaus-Gärten gibt es nicht.
Welche Bäume sind in Eichwalde nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obstbäume (§ 3 Abs. 7); abgestorbene Bäume.
Wer darf in Eichwalde die Fällgenehmigung beantragen?
Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte (§ 7 Abs. 3); das Formular sieht die Unterschrift des Eigentümers vor.
Was kostet die Fällgenehmigung in Eichwalde?
keine eigene Tarifstelle; nach Aufwand 17 € plus 15 € je weitere Viertelstunde möglich (Nr. 4.7).
Wann darf ich in Eichwalde fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Eichwalde: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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