Baumfällung Diensdorf-Radlow

Baumfällung und Baumpflege in Diensdorf-Radlow: Diensdorf-Radlow liegt im Landkreis Oder-Spree und wird vom Amt Scharmützelsee verwaltet. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der amtsangehörigen Gemeinden (Bad Saarow, Langewahl, Diensdorf-Radlow, Reichenwalde und Wendisch Rietz) des Amtes Scharmützelsee zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) (vom 11.10.2005).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Satz 3 Nr. 1 und 2). Nadelbäume und Robinien sind erst ab 100 cm geschützt. Eine Ausnahme für Einfamilienhaus-Gärten gibt es nicht. Dieselbe Satzung gilt im ganzen Amt Scharmützelsee, also auch in Bad Saarow, Langewahl, Reichenwalde, Wendisch Rietz. Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden (§ 2 Abs. 1 Nr. 1); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Auf Grund dieser Satzung werden Bäume in den amtsangehörigen Gemeinden als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt : 1. Nadelbäume und Robinien mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 31 Zentimetern); 2. alle anderen Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 Zentimetern);“

§ 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 Satzung der amtsangehörigen Gemeinden (Bad Saarow, Langewahl, Diensdorf-Radlow, Reichenwalde und Wendisch Rietz) des Amtes Scharmützelsee zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Amt Scharmützelsee, Ordnungsamt, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow (Tel. 033631 45-116, ordnungsamt@amt-scharmuetzelsee.de)
  • Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht; das Formular sieht eine Vollmacht vor, wenn Sie nicht Eigentümer sind, und die Unterschrift „Eigentümer / Bevollmächtigter“.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen und Bestandsplan mit Standort, Baumart und Stammumfang; Formular: Lageplan, Foto, ggf. Vollmacht (§ 5 Abs. 1).
  • Gebühr: 31,71 € je angefangene halbe Arbeitsstunde, Ortsbesichtigung ebenso (Gebührenverzeichnis Nr. 28.1, 29.1)
  • Ersatzpflanzung: nach Stammumfang, Art, Wuchs und Vitalität (§ 5 Abs. 4)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Diensdorf-Radlow – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Diensdorf-Radlow

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Diensdorf-Radlow geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Satz 3 Nr. 1 und 2). Nadelbäume und Robinien sind erst ab 100 cm geschützt. Eine Ausnahme für Einfamilienhaus-Gärten gibt es nicht. Dieselbe Satzung gilt im ganzen Amt Scharmützelsee, also auch in Bad Saarow, Langewahl, Reichenwalde, Wendisch Rietz.

Welche Bäume sind in Diensdorf-Radlow nicht geschützt?

Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden (§ 2 Abs. 1 Nr. 1); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Diensdorf-Radlow die Fällgenehmigung beantragen?

Die Satzung regelt das nicht; das Formular sieht eine Vollmacht vor, wenn Sie nicht Eigentümer sind, und die Unterschrift „Eigentümer / Bevollmächtigter“.

Was kostet die Fällgenehmigung in Diensdorf-Radlow?

31,71 € je angefangene halbe Arbeitsstunde, Ortsbesichtigung ebenso (Gebührenverzeichnis Nr. 28.1, 29.1).

Wann darf ich in Diensdorf-Radlow fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Diensdorf-Radlow: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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