Baumfällung Brieselang

Baumfällung und Baumpflege in Brieselang: Brieselang liegt im Landkreis Havelland. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Baumschutzsatzung der Gemeinde Brieselang (vom 22.05.2026).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 45 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2 Nr. 1). Nicht geschützt: abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Bäume, deren Stammumfang in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden mindestens 45 cm (Durchmesser 14 cm) beträgt;“

§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Baumschutzsatzung der Gemeinde Brieselang

Die Satzung ist vom Mai 2026; wann sie in Kraft trat, ist nicht veröffentlicht, und das PDF trägt noch eine Entwurfs-Kopfzeile. Bitte die geltende Fassung bei der Gemeinde bestätigen lassen.

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang (Tel. 033232 338-530)
  • Wer den Antrag stellt: Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte; Nutzungsberechtigte weisen die Zustimmung des Eigentümers nach (§ 7 Abs. 1 und 2).
  • Unterlagen: Antrag mit Begründung, Lageplan oder Luftbild mit markierten Bäumen, mindestens vier Fotos (ganzer Baum, Krone, Stamm, Stammfuß) (§ 7 Abs. 2).
  • Gebühr: 106 € je Genehmigung (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 2.12)
  • Ersatzpflanzung: Art und Anzahl im Einzelfall; Ausgleich nach Ballenpreis plus 100 % (§ 8)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Brieselang – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Brieselang

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Brieselang geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 45 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2 Nr. 1).

Welche Bäume sind in Brieselang nicht geschützt?

Nicht geschützt: abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Brieselang die Fällgenehmigung beantragen?

Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte; Nutzungsberechtigte weisen die Zustimmung des Eigentümers nach (§ 7 Abs. 1 und 2).

Was kostet die Fällgenehmigung in Brieselang?

106 € je Genehmigung (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 2.12).

Wann darf ich in Brieselang fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Brieselang: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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