Baumfällung Bestensee

Baumfällung und Baumpflege in Bestensee: Bestensee liegt im Landkreis Dahme-Spreewald. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung zum Schutz der Bäume und Hecken als geschützte Landschaftsbestandteile der Gemeinde Bestensee (Bestenseeer Baumschutzsatzung – BBaumSchS) (vom 27.04.2021).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 1). Birken und Robinien sind in Bestensee ausdrücklich nicht geschützt. Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln, Birken und Robinien (§ 2 Abs. 2 a); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Die Bäume und Hecken im Geltungsbereich dieser Satzung werden im nachstehend bezeichneten Umfang zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt. Geschützt sind: 1. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm;“

§ 2 Abs. 1 Satzung zum Schutz der Bäume und Hecken als geschützte Landschaftsbestandteile der Gemeinde Bestensee (Bestenseeer Baumschutzsatzung – BBaumSchS)

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Gemeinde Bestensee, Bauamt, Eichhornstraße 4-5, 15741 Bestensee (Tel. 033763 99827)
  • Wer den Antrag stellt: Eigentümer oder Nutzungsberechtigte; das Formular enthält eine Einverständniserklärung des Eigentümers, wenn er nicht selbst beantragt.
  • Unterlagen: Formloser oder Formular-Antrag mit einfachem Bestandslageplan (§ 5 Abs. 3).
  • Gebühr: nach Zeitaufwand laut Verwaltungsgebührensatzung; einen festen Betrag nennt die Gemeinde nicht
  • Ersatzpflanzung: bis 1 m Umfang 1 Ersatzbaum, je weitere 50 cm einer mehr; Ausgleich 300 € je Baum (§ 7)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Bestensee – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Bestensee

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Bestensee geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 1). Birken und Robinien sind in Bestensee ausdrücklich nicht geschützt.

Welche Bäume sind in Bestensee nicht geschützt?

Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln, Birken und Robinien (§ 2 Abs. 2 a); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Bestensee die Fällgenehmigung beantragen?

Eigentümer oder Nutzungsberechtigte; das Formular enthält eine Einverständniserklärung des Eigentümers, wenn er nicht selbst beantragt.

Was kostet die Fällgenehmigung in Bestensee?

nach Zeitaufwand laut Verwaltungsgebührensatzung; einen festen Betrag nennt die Gemeinde nicht.

Wann darf ich in Bestensee fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Bestensee: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

Kostenloses Angebot anfordern

Beschreiben Sie Baum und Standort – Sie erhalten schnellstmöglich ein Angebot eines versicherten Fachbetriebs. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenloses Angebot anfordern →