Baumfällung und Baumpflege in Beelitz-Fichtenwalde: Beelitz-Fichtenwalde ist der Waldsiedlungs-Ortsteil der Stadt Beelitz im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung zum Schutz von Bäumen im Ortsteil Fichtenwalde (Stadt Beelitz) (vom 22.11.2004).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2). Die Satzung gilt nur im Ortsteil Fichtenwalde; auch Obstbäume sind geschützt. In den übrigen Beelitzer Ortsteilen gibt es keine Baumschutzsatzung. Nicht geschützt: abgestorbene Bäume.
„Geschützt sind: 1. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, 2. mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens zwei Stämme einen Stammumfang von mindestens 60 cm aufweisen, 3. Bäume ohne begrenzenden Stammumfang, wenn sie aus landeskulturellen Gründen oder als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz gepflanzt wurden. Der Stammumfang ist in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden zu messen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend.“
§ 2 Abs. 2 Satzung zum Schutz von Bäumen im Ortsteil Fichtenwalde (Stadt Beelitz)
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Stadtverwaltung Beelitz, Bauamt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz (Tel. 033204 391-66)
- Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht. Stellen Sie den Antrag als Eigentümer; als Mieter oder Beauftragter mit einer Vollmacht des Eigentümers.
- Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Bestandsplan, Foto und Lageplan: Standort, Art, Höhe und Stammumfang (§ 5 Abs. 3).
- Gebühr: 15 € (Verwaltungsgebührensatzung Nr. D 1.7)
- Ersatzpflanzung: nach dem Wert des gefällten Baumes; den Pflanzort legt die Stadt fest (§ 6)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Beelitz-Fichtenwalde – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Beelitz-Fichtenwalde
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Beelitz-Fichtenwalde geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2). Die Satzung gilt nur im Ortsteil Fichtenwalde; auch Obstbäume sind geschützt. In den übrigen Beelitzer Ortsteilen gibt es keine Baumschutzsatzung.
Welche Bäume sind in Beelitz-Fichtenwalde nicht geschützt?
Nicht geschützt: abgestorbene Bäume.
Wer darf in Beelitz-Fichtenwalde die Fällgenehmigung beantragen?
Die Satzung regelt das nicht. Stellen Sie den Antrag als Eigentümer; als Mieter oder Beauftragter mit einer Vollmacht des Eigentümers.
Was kostet die Fällgenehmigung in Beelitz-Fichtenwalde?
15 € (Verwaltungsgebührensatzung Nr. D 1.7).
Wann darf ich in Beelitz-Fichtenwalde fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Beelitz-Fichtenwalde: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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