Baumfällung Am Mellensee

Baumfällung und Baumpflege in Am Mellensee: Am Mellensee liegt im Landkreis Teltow-Fläming. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Am Mellensee zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) (vom 03.09.2014, geändert 22.03.2021).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Nr. 1). Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohnungen sind nur Eiche, Ulme, Platane, Linde, Kastanie, Rotbuche, Ahorn, Erle, Kiefer, Eibe und Gemeine Fichte geschützt (§ 4 Abs. 1 b). Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 4 Abs. 1 a); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Auf Grund dieser Satzung werden Bäume im Geltungsbereich gem. § 1 dieser Satzung, im nachstehend bezeichneten Umfang als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt: 1. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 Zentimetern);“

§ 3 Nr. 1 Satzung der Gemeinde Am Mellensee zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Gemeinde Am Mellensee, Ordnungsamt, Zossener Straße 21c, 15838 Am Mellensee (ordnungsamt@mellensee.de)
  • Wer den Antrag stellt: Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 8 Abs. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei. Das Formular hat getrennte Unterschriften für Eigentümer und Antragsteller.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Begründung, Bestandsplan mit Foto, Baumart und Stammumfang (§ 8 Abs. 2).
  • Gebühr: gebührenpflichtig (§ 8 Abs. 3); einen Betrag nennt die Gemeinde nicht
  • Ersatzpflanzung: Anzahl, Art und Größe nach dem Einzelfall; Pflanzung binnen 12 Monaten (§ 9)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Am Mellensee – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Am Mellensee

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Am Mellensee geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Nr. 1). Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohnungen sind nur Eiche, Ulme, Platane, Linde, Kastanie, Rotbuche, Ahorn, Erle, Kiefer, Eibe und Gemeine Fichte geschützt (§ 4 Abs. 1 b).

Welche Bäume sind in Am Mellensee nicht geschützt?

Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 4 Abs. 1 a); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Am Mellensee die Fällgenehmigung beantragen?

Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 8 Abs. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei. Das Formular hat getrennte Unterschriften für Eigentümer und Antragsteller.

Was kostet die Fällgenehmigung in Am Mellensee?

gebührenpflichtig (§ 8 Abs. 3); einen Betrag nennt die Gemeinde nicht.

Wann darf ich in Am Mellensee fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Am Mellensee: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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