Baumfällung und Baumpflege in Groß Köris: Groß Köris liegt im Landkreis Dahme-Spreewald und wird vom Amt Schenkenländchen verwaltet. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Groß Köris zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) (vom 29.04.2014).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 1 Buchst. a). Eine Ausnahme für Hausgärten gibt es in Groß Köris nicht. Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss im bebauten Bereich (§ 2 Abs. 3 c).
„a) Bäume mit einem Stammumfang von mind. 60 cm (entspricht ca. 19 cm Durchmesser),“
§ 2 Abs. 1 Buchst. a Satzung der Gemeinde Groß Köris zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Amt Schenkenländchen, Ordnungsamt, Markt 9, 15755 Teupitz (Tel. 033766 6890)
- Wer den Antrag stellt: Eigentümer oder Nutzungsberechtigte. Stellt ein Dritter den Antrag, braucht er eine Vollmacht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers; das Formular verlangt beide Unterschriften.
- Unterlagen: Antragsformular des Amtes mit Gründen und Bestandsplan mit Foto: Standort, Art, Höhe, Stammdurchmesser (§ 6 Abs. 2).
- Gebühr: 30 € je Genehmigung; bei Ablehnung 10 bis 75 % (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Nr. 5.2)
- Ersatzpflanzung: über 60 cm Umfang 1 Ersatzbaum, über 120 cm je weitere angefangene 45 cm einer mehr (§ 8 Abs. 2)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Groß Köris – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Groß Köris
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Groß Köris geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 1 Buchst. a). Eine Ausnahme für Hausgärten gibt es in Groß Köris nicht.
Welche Bäume sind in Groß Köris nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss im bebauten Bereich (§ 2 Abs. 3 c).
Wer darf in Groß Köris die Fällgenehmigung beantragen?
Eigentümer oder Nutzungsberechtigte. Stellt ein Dritter den Antrag, braucht er eine Vollmacht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers; das Formular verlangt beide Unterschriften.
Was kostet die Fällgenehmigung in Groß Köris?
30 € je Genehmigung; bei Ablehnung 10 bis 75 % (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Nr. 5.2).
Wann darf ich in Groß Köris fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Groß Köris: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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