Baumfällung und Baumpflege in Cottbus: Cottbus ist eine kreisfreie Stadt in der Lausitz. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Cottbuser Baumschutzsatzung (CBSchS) (vom 01.03.2013).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Cottbuser Baumschutzsatzung schützt Laubbäume (außer Pappeln), Ginkgo, Eibe, Esskastanie und Walnuss ab 60 cm Stammumfang, Obstbäume und die Gemeine Kiefer ab 100 cm – gemessen in 1,00 m Höhe (§ 3 Abs. 1). Sie gilt nur in den bebauten Ortsteilen und Bebauungsplangebieten (§ 2 Abs. 1). Nicht geschützt: Pappeln und Nadelbäume außer Eibe und Gemeiner Kiefer (§ 3 Abs. 1 CBSchS); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
„a) Laubbäume (z.B. Eiche, Linde, Ahorn, Ulme, Birke, Weide, Robinie) mit einem Stammumfang ab 60 cm – mit Ausnahme von Pappeln, b) Ginkgo, Eibe, Esskastanie und Walnuss mit einem Stammumfang ab 60 cm, c) Obstbäume und Gemeine Kiefer mit einem Stammumfang ab 100 cm,“
§ 3 Abs. 1 Buchst. a–c Cottbuser Baumschutzsatzung (CBSchS)
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich Straßenbau und Verkehrstechnik (Grün- und Verkehrsflächen), Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus (Tel. 0355 612-2715, gruenflaechenamt@cottbus.de)
- Wer den Antrag stellt: Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Nutzungsberechtigte (§ 6 Abs. 2); wer nicht Eigentümer ist, legt eine Einverständniserklärung des Eigentümers bei.
- Unterlagen: Art, Standort und Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe (§ 6 Abs. 2); bei Bauvorhaben ein Lageplan mit dem geschützten Baumbestand (§ 6 Abs. 3).
- Gebühr: 30,50 € je angefangene halbe Arbeitsstunde (Verwaltungsgebührensatzung, Nr. 14.1)
- Ersatzpflanzung: Bis 100 cm Umfang zwei Ersatzbäume, je weitere angefangene 50 cm einer mehr (§ 7 Abs. 2)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Cottbus – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Cottbus
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Cottbus geschützt?
Die Cottbuser Baumschutzsatzung schützt Laubbäume (außer Pappeln), Ginkgo, Eibe, Esskastanie und Walnuss ab 60 cm Stammumfang, Obstbäume und die Gemeine Kiefer ab 100 cm – gemessen in 1,00 m Höhe (§ 3 Abs. 1). Sie gilt nur in den bebauten Ortsteilen und Bebauungsplangebieten (§ 2 Abs. 1).
Welche Bäume sind in Cottbus nicht geschützt?
Nicht geschützt: Pappeln und Nadelbäume außer Eibe und Gemeiner Kiefer (§ 3 Abs. 1 CBSchS); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
Wer darf in Cottbus die Fällgenehmigung beantragen?
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Nutzungsberechtigte (§ 6 Abs. 2); wer nicht Eigentümer ist, legt eine Einverständniserklärung des Eigentümers bei.
Was kostet die Fällgenehmigung in Cottbus?
30,50 € je angefangene halbe Arbeitsstunde (Verwaltungsgebührensatzung, Nr. 14.1).
Wann darf ich in Cottbus fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Cottbus: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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