Baumfällung und Baumpflege in Stahnsdorf: Zwischen Güterfelde, Sputendorf und Schenkenhorst wächst der Ort seit Jahren – neben Neubaugebieten stehen alte Gartengrundstücke mit entsprechend großem Baumbestand.
Typische Aufgaben in Stahnsdorf
Typisch für Stahnsdorf: Bäume, die bei der Bebauung stehen blieben und heute zu dicht am Haus stehen, sowie überalterte Koniferenhecken aus den 80er-Jahren.
Braucht es eine Genehmigung?
Stahnsdorf hat eine eigene Baumschutzsatzung: Geschützt sind Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe), darunter Kiefer, Fichte, Tanne und Lärche. Ausgenommen sind Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie, Pappeln, Weiden und die übrigen Nadelbäume. Außerhalb der bebauten Ortsteile gilt die Gehölzschutzverordnung des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
Die Schwellenwerte der Region im Überblick stehen auf unserer Seite zur Fällgenehmigung. Unabhängig davon gilt die Schonzeit vom 1. März bis 30. September – gefällt wird von Oktober bis Februar.
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Stahnsdorf – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Baumschutz in Stahnsdorf: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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