Baumfällung Stahnsdorf

Baumfällung und Baumpflege in Stahnsdorf: Zwischen Güterfelde, Sputendorf und Schenkenhorst wächst der Ort seit Jahren – neben Neubaugebieten stehen alte Gartengrundstücke mit entsprechend großem Baumbestand.

Typische Aufgaben in Stahnsdorf

Typisch für Stahnsdorf: Bäume, die bei der Bebauung stehen blieben und heute zu dicht am Haus stehen, sowie überalterte Koniferenhecken aus den 80er-Jahren.

Braucht es eine Genehmigung?

Stahnsdorf hat eine eigene Baumschutzsatzung: Geschützt sind Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe), darunter Kiefer, Fichte, Tanne und Lärche. Ausgenommen sind Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie, Pappeln, Weiden und die übrigen Nadelbäume. Außerhalb der bebauten Ortsteile gilt die Gehölzschutzverordnung des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Die Schwellenwerte der Region im Überblick stehen auf unserer Seite zur Fällgenehmigung. Unabhängig davon gilt die Schonzeit vom 1. März bis 30. September – gefällt wird von Oktober bis Februar.

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Stahnsdorf – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Baumschutz in Stahnsdorf: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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Beschreiben Sie Baum und Standort – Sie erhalten schnellstmöglich ein Angebot eines versicherten Fachbetriebs. Kostenlos und unverbindlich.

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