Baumfällung Werder (Havel)

Baumfällung und Baumpflege in Werder (Havel): Die Obststadt an der Havel ist geprägt von Streuobstlagen, alten Hausgärten und den Wohnlagen auf der Insel und in Glindow – viel alter Baumbestand auf teils kleinen Parzellen.

Typische Aufgaben in Werder (Havel)

Typisch für Werder: überalterte Obstbäume, die auseinanderbrechen, Pappeln und Weiden in Wassernähe mit Bruchgefahr sowie Bäume, die für den Obstanbau zu viel Schatten werfen.

Braucht es eine Genehmigung?

Werder (Havel) hat nach dem Satzungsverzeichnis der Stadt keine eigene Baumschutzsatzung, und die Gehölzschutzverordnung des Landkreises Potsdam-Mittelmark gilt nur außerhalb der bebauten Ortsteile. Innerorts ist deshalb meist keine Baumschutz-Genehmigung nötig – außer der Baum ist in einem Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt, steht in einer Allee oder ist ein Naturdenkmal. Im Außenbereich sind Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) geschützt; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde in Bad Belzig.

Die Schwellenwerte der Region im Überblick stehen auf unserer Seite zur Fällgenehmigung. Unabhängig davon gilt die Schonzeit vom 1. März bis 30. September – gefällt wird von Oktober bis Februar.

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Werder (Havel) – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Baumschutz in Werder (Havel): Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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