Baumfällung Königs Wusterhausen

Baumfällung und Baumpflege in Königs Wusterhausen: Zwischen Zeesen, Senzig, Niederlehme und Wernsdorf liegen weitläufige Wohnlagen am Wasser, viele auf sandigem Kiefernboden – gewachsene Grundstücke mit hohem Baumbestand direkt am Haus.

Typische Aufgaben in Königs Wusterhausen

Typisch: hohe Kiefern, die nach Dürrejahren absterben und über Dächer ragen, Windbruch an den Seeufern und zugewachsene Grundstücksgrenzen zwischen Nachbarn.

Braucht es eine Genehmigung?

In Königs Wusterhausen sind Bäume ab 60 cm Stammumfang (gemessen in 1,30 m Höhe) geschützt – deutlich weniger als in Berlin. Langsam wachsende Arten wie Eibe, Weißdorn oder Eberesche stehen schon ab 20 cm unter Schutz, mehrstämmige Bäume, sobald zwei Stämme je 25 cm erreichen.

Die Schwellenwerte der Region im Überblick stehen auf unserer Seite zur Fällgenehmigung. Unabhängig davon gilt die Schonzeit vom 1. März bis 30. September – gefällt wird von Oktober bis Februar.

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Königs Wusterhausen – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Baumschutz in Königs Wusterhausen: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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Beschreiben Sie Baum und Standort – Sie erhalten schnellstmöglich ein Angebot eines versicherten Fachbetriebs. Kostenlos und unverbindlich.

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