Baumfällung Treuenbrietzen

Baumfällung und Baumpflege in Treuenbrietzen: Treuenbrietzen liegt im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Baumschutzsatzung der Stadt Treuenbrietzen (vom 01.03.2022).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 80 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2 (1)–(3)).

„Für den Geltungsbereich nach § 2 dieser Satzung sind geschützt: (1) Alle Bäume auf öffentlichem und privaten Grund mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm; (2) Trauben- oder Stiel-Eiche, Eibe, Ulme, Rot- und Weißdorn, Schlehe, Vogelkirsche, Eberesche, Esskastanie, Kastanien, Feld-Ahorn, Baumweiden, Erlen, Linden und Buchen mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm; (3) Mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens zwei Stämmlinge einen Stammumfang von jeweils mindestens 30 cm aufweisen;“

§ 3 Abs. 2 (1)–(3) Baumschutzsatzung der Stadt Treuenbrietzen

Die Satzung liegt nur als Scan vor, und die Formulare der Stadt verweisen auf eine Fassung von 2024, die nicht veröffentlicht ist. Bitte bestätigen Sie die Werte bei der Stadt.

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Stadtverwaltung Treuenbrietzen, Bauverwaltung, Großstraße 105, 14929 Treuenbrietzen (Tel. 033748 747-14)
  • Wer den Antrag stellt: Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nutzungsberechtigte oder Inhaber einer schriftlichen Vollmacht (§ 7).
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen und Bestandsplan mit Lichtbild: Standort, Art, Höhe, Stammumfang, Kronenradius (§ 8 Abs. 1). Das Formular verlangt Koordinaten.
  • Gebühr: nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt; Betrag nicht veröffentlicht
  • Ersatzpflanzung: Laubbäume bis 100 cm 1 Ersatzbaum (16–18 cm), je weitere 40 cm einer mehr; Nadelbäume 1:1 (§ 10)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Treuenbrietzen – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Treuenbrietzen

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Treuenbrietzen geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 80 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2 (1)–(3)).

Wer darf in Treuenbrietzen die Fällgenehmigung beantragen?

Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nutzungsberechtigte oder Inhaber einer schriftlichen Vollmacht (§ 7).

Was kostet die Fällgenehmigung in Treuenbrietzen?

nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt; Betrag nicht veröffentlicht.

Wann darf ich in Treuenbrietzen fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Treuenbrietzen: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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