Baumfällung Nuthetal

Baumfällung und Baumpflege in Nuthetal: Nuthetal liegt im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Baum- und Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Nuthetal (vom 23.03.2016).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 50 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2). Eibe, Rot- und Weißdorn und Stechpalme sind ab 25 cm geschützt. Eine Ausnahme für Einfamilienhaus-Gärten gibt es nicht. Nicht geschützt: Obstbäume (§ 3 Abs. 7); abgestorbene Bäume.

„Geschützt sind Laubbäume, Walnuss und alle Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm.“

§ 3 Abs. 2 Baum- und Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Nuthetal

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Gemeinde Nuthetal, Arthur-Scheunert-Allee 103, 14558 Nuthetal (Tel. 033200 2040, gemeindeverwaltung@nuthetal.de)
  • Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht; das Formular sieht Eigentümer oder Verwalter vor. Als Mieter oder Beauftragter legen Sie eine Vollmacht des Eigentümers bei.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen und Bestandsplan mit Foto; im Einzelfall genügt eine Lageskizze mit Fotos (§ 7 Abs. 3).
  • Gebühr: 40 € für einen Baum, 73 € für 2–5 Bäume, gestaffelt bis 304 € (Verwaltungsgebührensatzung, Abschnitt C Nr. 1.1)
  • Ersatzpflanzung: mindestens 1:1, über 100 cm Umfang 1:2; statt eines Baums auch 3 Großsträucher oder 7 m Hecke (§ 8 Abs. 3)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Nuthetal – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Nuthetal

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Nuthetal geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 50 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2). Eibe, Rot- und Weißdorn und Stechpalme sind ab 25 cm geschützt. Eine Ausnahme für Einfamilienhaus-Gärten gibt es nicht.

Welche Bäume sind in Nuthetal nicht geschützt?

Nicht geschützt: Obstbäume (§ 3 Abs. 7); abgestorbene Bäume.

Wer darf in Nuthetal die Fällgenehmigung beantragen?

Die Satzung regelt das nicht; das Formular sieht Eigentümer oder Verwalter vor. Als Mieter oder Beauftragter legen Sie eine Vollmacht des Eigentümers bei.

Was kostet die Fällgenehmigung in Nuthetal?

40 € für einen Baum, 73 € für 2–5 Bäume, gestaffelt bis 304 € (Verwaltungsgebührensatzung, Abschnitt C Nr. 1.1).

Wann darf ich in Nuthetal fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Nuthetal: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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