Baumfällung Woltersdorf

Baumfällung und Baumpflege in Woltersdorf: Woltersdorf liegt im Landkreis Oder-Spree. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Woltersdorf zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) (vom 10.12.2010).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1). Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Bäume als geschützte Landschaftsbestandteile auf öffentlichen und privaten Grundstücken sind geschützt 1. mit einem Stammumfang von mindestens 60cm (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19cm);“

§ 1 Satzung der Gemeinde Woltersdorf zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Gemeinde Woltersdorf, Bau-/Planungsamt, Rudolf-Breitscheid-Str. 23, 15569 Woltersdorf (Tel. 03362 5869-61)
  • Wer den Antrag stellt: Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 5 Abs. 3); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen (§ 5 Abs. 1); Lageskizze und Fotos beschleunigen die Prüfung.
  • Gebühr: keine eigene Tarifstelle – bitte bei der Gemeinde erfragen
  • Ersatzpflanzung: nach Stammumfang, Art, Wuchs und Vitalität (§ 5 Abs. 4)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Woltersdorf – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Woltersdorf

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Woltersdorf geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1).

Welche Bäume sind in Woltersdorf nicht geschützt?

Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Woltersdorf die Fällgenehmigung beantragen?

Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 5 Abs. 3); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei.

Was kostet die Fällgenehmigung in Woltersdorf?

keine eigene Tarifstelle – bitte bei der Gemeinde erfragen.

Wann darf ich in Woltersdorf fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Woltersdorf: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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