Baumfällung Storkow (Mark)

Baumfällung und Baumpflege in Storkow (Mark): Storkow (Mark) liegt im Landkreis Oder-Spree. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen in der Stadt Storkow (Mark) (vom 04.07.2018).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Nr. 1). Nicht geschützt: Obstbäume (außer Walnuss, Eberesche, Esskastanie), Pappeln und Baumweiden außerhalb der freien Landschaft (§ 2 Abs. 1 Nr. 3); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„1. mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimeter (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 Zentimeter);“

§ 1 Nr. 1 Satzung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen in der Stadt Storkow (Mark)

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Stadt Storkow (Mark), Bauamt, Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark) (Tel. 033678 68-428, bauamt@storkow.de)
  • Wer den Antrag stellt: Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 6 Abs. 3); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen, Fotos und Bestandsplan mit Baumart und Stammumfang (§ 6 Abs. 1).
  • Gebühr: 28 € je Genehmigung plus 28 € je angefangene halbe Stunde Ortstermin (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 4.6)
  • Ersatzpflanzung: unter 1 m Umfang 1 Baum, je weitere 60 cm einer mehr; ab 2 m +1, ab 3 m +2 (§ 7 Abs. 2)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Storkow (Mark) – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Storkow (Mark)

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Storkow (Mark) geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Nr. 1).

Welche Bäume sind in Storkow (Mark) nicht geschützt?

Nicht geschützt: Obstbäume (außer Walnuss, Eberesche, Esskastanie), Pappeln und Baumweiden außerhalb der freien Landschaft (§ 2 Abs. 1 Nr. 3); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Storkow (Mark) die Fällgenehmigung beantragen?

Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 6 Abs. 3); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei.

Was kostet die Fällgenehmigung in Storkow (Mark)?

28 € je Genehmigung plus 28 € je angefangene halbe Stunde Ortstermin (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 4.6).

Wann darf ich in Storkow (Mark) fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Storkow (Mark): Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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