Baumfällung Schöneiche bei Berlin

Baumfällung und Baumpflege in Schöneiche bei Berlin: Schöneiche bei Berlin grenzt im Landkreis Oder-Spree direkt an Berlin. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin zum Schutz von Bäumen (- Baumschutzsatzung -) (vom 21.07.2010, geändert 13.07.2016).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1). Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Nr. 1 b); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Bäume sind geschützt (a) mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (gemessen in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden), das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 cm.“

§ 1 Satzung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin zum Schutz von Bäumen (- Baumschutzsatzung -)

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Amt Bauen und Wohnen, Dorfaue 1, 15566 Schöneiche bei Berlin (Tel. 030 643304-128 (Ost), 030 643304-140 (West))
  • Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht. Stellen Sie den Antrag als Eigentümer; als Mieter oder Beauftragter mit einer Vollmacht des Eigentümers.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Begründung und ein Lageplan oder eine Skizze mit Fotos, Baumart und Stammumfang.
  • Gebühr: 34,80 € je Genehmigung oder Ablehnung plus 13 € je angefangene Viertelstunde Ortstermin (Nr. 25, 26)
  • Ersatzpflanzung: nach Stammumfang, Art, Wuchs und Vitalität; Ausgleich 400 € je Ersatzbaum (§ 5)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Schöneiche bei Berlin – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Schöneiche bei Berlin

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Schöneiche bei Berlin geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1).

Welche Bäume sind in Schöneiche bei Berlin nicht geschützt?

Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Nr. 1 b); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Schöneiche bei Berlin die Fällgenehmigung beantragen?

Die Satzung regelt das nicht. Stellen Sie den Antrag als Eigentümer; als Mieter oder Beauftragter mit einer Vollmacht des Eigentümers.

Was kostet die Fällgenehmigung in Schöneiche bei Berlin?

34,80 € je Genehmigung oder Ablehnung plus 13 € je angefangene Viertelstunde Ortstermin (Nr. 25, 26).

Wann darf ich in Schöneiche bei Berlin fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Schöneiche bei Berlin: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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