Baumfällung und Baumpflege in Erkner: Erkner grenzt im Landkreis Oder-Spree direkt an Berlin. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Baumschutzsatzung der Stadt Erkner vom 8. Dezember 2025 (vom 08.12.2025).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2).
„(2) Folgende Bäume sind geschützt: a) Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, gemessen in 130 cm Höhe über dem Boden. b) Rotdorn, Weißdorn und Stechpalme mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, ebenso gemessen in 130 cm Höhe. c) Bäume mit geringerem Stammumfang, die im Rahmen von Ersatzpflanzungen nach § 8 dieser Satzung oder gemäß §§ 15, 16 des Bundesnaturschutzgesetzes gepflanzt wurden. Der Stammumfang wird in 130 cm Höhe über dem Boden gemessen; liegt der Kronenansatz darunter, zählt der Umfang an dieser Stelle.“
§ 2 Abs. 2 Baumschutzsatzung der Stadt Erkner vom 8. Dezember 2025
Die neue Satzung (Dezember 2025) liegt nur als Scan vor; die Infoseite der Stadt nennt noch alte Werte. Bitte bestätigen Sie die Angaben bei der Stadt.
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Stadt Erkner, Baumschutz, Friedrichstraße 6–8, 15537 Erkner (Tel. 03362 795-135)
- Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht; nach Auskunft der Stadt grundsätzlich der Eigentümer. Das Formular hat ein eigenes Feld für den Eigentümer, wenn jemand anderes den Antrag stellt.
- Unterlagen: Bäume nach Art und Stammumfang, Lage- oder Übersichtsplan, auf Aufforderung ein Gutachten (§ 6 Abs. 1).
- Gebühr: 153,97 €, je weiterer Baum 41,05 €, Besichtigung 90,20 €; auch eine Ablehnung kostet (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 14, 15)
- Ersatzpflanzung: 20–100 cm Umfang 1 Laubbaum, 101–200 cm 2, 201–300 cm 3, darüber 4; Ausgleich 1.000 € je Baum (§§ 8, 9)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Erkner – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Erkner
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Erkner geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2).
Wer darf in Erkner die Fällgenehmigung beantragen?
Die Satzung regelt das nicht; nach Auskunft der Stadt grundsätzlich der Eigentümer. Das Formular hat ein eigenes Feld für den Eigentümer, wenn jemand anderes den Antrag stellt.
Was kostet die Fällgenehmigung in Erkner?
153,97 €, je weiterer Baum 41,05 €, Besichtigung 90,20 €; auch eine Ablehnung kostet (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 14, 15).
Wann darf ich in Erkner fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Erkner: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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