Baumfällung und Baumpflege in Eisenhüttenstadt: Eisenhüttenstadt ist die größte Stadt im Landkreis Oder-Spree, an der Oder gelegen. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Stadt Eisenhüttenstadt zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) (vom 20.10.2016).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2). Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie, Pappeln, Baumweiden und Eschenahorn (§ 4 Abs. 1); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
„1. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 cm). 2. mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 60 cm aufweist (das entspricht einem Durchmesser von 19 cm).“
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Satzung der Stadt Eisenhüttenstadt zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Stadt Eisenhüttenstadt, Zentraler Platz 1, 15890 Eisenhüttenstadt
- Wer den Antrag stellt: Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 7 Abs. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei.
- Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Begründung, Foto und Lageplan: Standort, Baumart, Höhe, Stammumfang in 1,30 m Höhe (§ 8 Abs. 2).
- Gebühr: 34,20 € je angefangene halbe Stunde (Verwaltungsgebührensatzung 2025, Teil II Nr. 12)
- Ersatzpflanzung: unter 100 cm Umfang 1 Ersatzbaum, 100–200 cm 2, darüber 3 (§ 9 Abs. 3)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Eisenhüttenstadt – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Eisenhüttenstadt
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Eisenhüttenstadt geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2).
Welche Bäume sind in Eisenhüttenstadt nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie, Pappeln, Baumweiden und Eschenahorn (§ 4 Abs. 1); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
Wer darf in Eisenhüttenstadt die Fällgenehmigung beantragen?
Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 7 Abs. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei.
Was kostet die Fällgenehmigung in Eisenhüttenstadt?
34,20 € je angefangene halbe Stunde (Verwaltungsgebührensatzung 2025, Teil II Nr. 12).
Wann darf ich in Eisenhüttenstadt fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Eisenhüttenstadt: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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