Baumfällung und Baumpflege in Beeskow: Beeskow ist die Kreisstadt des Landkreises Oder-Spree. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Baumschutzsatzung (Stadt Beeskow) (vom 23.02.2005).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 1). Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 4 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
„Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm ( das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 cm), gemessen in 1,30 m Höhe über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter diesem maßgebend. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge ausschlaggebend, wenn mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist.“
§ 3 Abs. 1 Baumschutzsatzung (Stadt Beeskow)
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Stadt Beeskow, Fachbereich I, Berliner Str. 30, 15848 Beeskow (Tel. 03366 422-34)
- Wer den Antrag stellt: Nur der Grundstückseigentümer (§ 7 Abs. 2: „Die Erlaubnis ist vom Eigentümer zu beantragen.“). Als Mieter oder Beauftragter lassen Sie den Eigentümer selbst unterschreiben oder legen seine Vollmacht bei.
- Unterlagen: Name und Anschrift, Art und Standort des Baumes im Lageplan mit Foto, Grund und Vorschlag zur Ersatzpflanzung (§ 7 Abs. 2).
- Gebühr: keine eigene Tarifstelle; nach Zeitaufwand 10 € je halbe Stunde möglich (Verwaltungsgebührensatzung A.4)
- Ersatzpflanzung: je angefangene 30 cm Stammdurchmesser ein Ersatzbaum; Ausgleich 150 € je Baum (§ 8)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Beeskow – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Beeskow
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Beeskow geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 1).
Welche Bäume sind in Beeskow nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 4 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
Wer darf in Beeskow die Fällgenehmigung beantragen?
Nur der Grundstückseigentümer (§ 7 Abs. 2: „Die Erlaubnis ist vom Eigentümer zu beantragen.“). Als Mieter oder Beauftragter lassen Sie den Eigentümer selbst unterschreiben oder legen seine Vollmacht bei.
Was kostet die Fällgenehmigung in Beeskow?
keine eigene Tarifstelle; nach Zeitaufwand 10 € je halbe Stunde möglich (Verwaltungsgebührensatzung A.4).
Wann darf ich in Beeskow fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Beeskow: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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