Baumfällung und Baumpflege in Velten: Velten liegt im Landkreis Oberhavel. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Baumschutzsatzung der Stadt Velten (vom 08.11.2010).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Nr. 1). Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
„Aufgrund dieser Verordnung werden Bäume in der Stadt Velten als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt 1. mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 Zentimetern);“
§ 1 Nr. 1 Baumschutzsatzung der Stadt Velten
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Stadtverwaltung Velten, Fachdienst Hochbau/Tiefbau, Rathausstraße 10, 16727 Velten (Tel. 03304 379117)
- Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht. Stellen Sie den Antrag als Eigentümer; als Mieter oder Beauftragter mit einer Vollmacht des Eigentümers.
- Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen und ein durch Fotos ergänzter Bestandsplan mit Baumart und Stammumfang (§ 5 Abs. 1); online über das Serviceportal.
- Gebühr: 45 € bis 3 Bäume, 55 € ab 4, 65 € ab 10, 85 € ab 20; tote Bäume kostenlos (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 1.12)
- Ersatzpflanzung: bis 120 cm Umfang 1 heimischer Baum (16–18 cm), je weitere 50 cm einer mehr (§ 5 Abs. 4)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Velten – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Velten
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Velten geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Nr. 1).
Welche Bäume sind in Velten nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
Wer darf in Velten die Fällgenehmigung beantragen?
Die Satzung regelt das nicht. Stellen Sie den Antrag als Eigentümer; als Mieter oder Beauftragter mit einer Vollmacht des Eigentümers.
Was kostet die Fällgenehmigung in Velten?
45 € bis 3 Bäume, 55 € ab 4, 65 € ab 10, 85 € ab 20; tote Bäume kostenlos (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 1.12).
Wann darf ich in Velten fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Velten: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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