Baumfällung Fürstenberg/Havel

Baumfällung und Baumpflege in Fürstenberg/Havel: Fürstenberg/Havel liegt im Landkreis Oberhavel. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen in der Stadt Fürstenberg/ Havel (Baumschutzsatzung) (vom 15.12.2010).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1). Auf allen bebauten Grundstücken sind nur große Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen über 190 cm geschützt. Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Auf Grund dieser Satzung werden Bäume in der Stadt Fürstenberg/ Havel als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt: 1. mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 cm);“

§ 1 Satzung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen in der Stadt Fürstenberg/ Havel (Baumschutzsatzung)

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Stadt Fürstenberg/Havel, Bauamt, Markt 1, 16798 Fürstenberg/Havel
  • Wer den Antrag stellt: Grundstückseigentümer oder nachweislich Nutzungsberechtigte, z. B. Pächter (§ 5 Abs. 1).
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen und ein durch Fotos ergänzter Bestandsplan mit Baumart und Stammumfang (§ 5 Abs. 1); Zustimmung des Eigentümers.
  • Gebühr: gebührenpflichtig; Betrag nicht veröffentlicht
  • Ersatzpflanzung: je angefangene 60 cm Umfang ein Ersatzbaum (Laubbaum 12–14 cm oder Nadelbaum 150 cm) (§ 5 Abs. 2)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Fürstenberg/Havel – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Fürstenberg/Havel

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Fürstenberg/Havel geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1). Auf allen bebauten Grundstücken sind nur große Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen über 190 cm geschützt.

Welche Bäume sind in Fürstenberg/Havel nicht geschützt?

Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Fürstenberg/Havel die Fällgenehmigung beantragen?

Grundstückseigentümer oder nachweislich Nutzungsberechtigte, z. B. Pächter (§ 5 Abs. 1).

Was kostet die Fällgenehmigung in Fürstenberg/Havel?

gebührenpflichtig; Betrag nicht veröffentlicht.

Wann darf ich in Fürstenberg/Havel fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Fürstenberg/Havel: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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