Baumfällung und Baumpflege in Wriezen: Wriezen liegt im Landkreis Märkisch-Oderland. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Stadt Wriezen über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen im Stadtgebiet Wriezen (BaumSchSatzWrz) (vom 31.03.2011).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Baumschutzsatzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe (§ 1). Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohneinheiten gilt sie nur für Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen mit mehr als 190 cm Umfang (§ 2 Abs. 1 Nr. 1). Achtung: Die Hinweise im Antragsformular nennen 190 cm für alle Bäume – maßgeblich ist die Satzung. Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
„Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 Zentimetern);“
§ 1 Nr. 1 Satzung der Stadt Wriezen über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen im Stadtgebiet Wriezen (BaumSchSatzWrz)
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Stadt Wriezen, Bau- und ordnungsbehördliche Verwaltung, Freienwalder Straße 50, 16269 Wriezen
- Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht. Das Formular hat eigene Unterschriftsfelder für Antragsteller und Grundstückseigentümer – als Mieter oder Beauftragter unterschreibt der Eigentümer mit.
- Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Begründung und ein Plan mit Fotos, Baumart und Stammumfang (§ 5 Abs. 1).
- Gebühr: keine eigene Tarifstelle für Fällgenehmigungen – bitte bei der Stadt erfragen
- Ersatzpflanzung: Anzahl nach Stammumfang, Art, Wuchs und Vitalität (§ 5 Abs. 4); keine Pflicht bei abgestorbenen Bäumen
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Wriezen – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Wriezen
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Wriezen geschützt?
Die Baumschutzsatzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe (§ 1). Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohneinheiten gilt sie nur für Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen mit mehr als 190 cm Umfang (§ 2 Abs. 1 Nr. 1). Achtung: Die Hinweise im Antragsformular nennen 190 cm für alle Bäume – maßgeblich ist die Satzung.
Welche Bäume sind in Wriezen nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
Wer darf in Wriezen die Fällgenehmigung beantragen?
Die Satzung regelt das nicht. Das Formular hat eigene Unterschriftsfelder für Antragsteller und Grundstückseigentümer – als Mieter oder Beauftragter unterschreibt der Eigentümer mit.
Was kostet die Fällgenehmigung in Wriezen?
keine eigene Tarifstelle für Fällgenehmigungen – bitte bei der Stadt erfragen.
Wann darf ich in Wriezen fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Wriezen: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
Kostenloses Angebot anfordern
Beschreiben Sie Baum und Standort – Sie erhalten schnellstmöglich ein Angebot eines versicherten Fachbetriebs. Kostenlos und unverbindlich.