Baumfällung Oderaue

Baumfällung und Baumpflege in Oderaue: Oderaue liegt im Landkreis Märkisch-Oderland und wird vom Amt Barnim-Oderbruch verwaltet. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Oderaue über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen in der Gemeinde Oderaue (Baumschutzsatzung) (vom 05.05.2010).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Satz 2 Nr. 1). Nicht geschützt: Bäume in Kleingartenanlagen.

„Auf Grund dieser Satzung werden Bäume in der Gemeinde Oderaue als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt: 1. mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm“

§ 1 Satz 2 Nr. 1 Satzung der Gemeinde Oderaue über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen in der Gemeinde Oderaue (Baumschutzsatzung)

Die Satzung liegt nur als eingescannte Fassung vor. Bitte bestätigen Sie die Werte vor dem Antrag bei der Gemeinde – der Genehmigungs-Check unten zeigt deshalb „bitte prüfen“.

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Amt Barnim-Oderbruch, Ordnungsamt, Freienwalder Str. 48, 16269 Wriezen
  • Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht. Das Formular des Amtes verlangt die Unterschrift von Antragsteller und Grundstückseigentümer – als Mieter oder Beauftragter unterschreibt der Eigentümer mit.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen und ein durch Fotos ergänzter Bestandsplan mit Baumart und Stammumfang (§ 5 Abs. 1).
  • Gebühr: 90 € für einen Baum, gestaffelt bis 150 € ab sechs Bäumen; Ablehnung 75 % (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes, Nr. 1.3)
  • Ersatzpflanzung: je angefangene 60 cm Umfang ein Ersatzbaum (12–14 cm) (§ 5 Abs. 4)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Oderaue – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Oderaue

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Oderaue geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Satz 2 Nr. 1).

Welche Bäume sind in Oderaue nicht geschützt?

Nicht geschützt: Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Oderaue die Fällgenehmigung beantragen?

Die Satzung regelt das nicht. Das Formular des Amtes verlangt die Unterschrift von Antragsteller und Grundstückseigentümer – als Mieter oder Beauftragter unterschreibt der Eigentümer mit.

Was kostet die Fällgenehmigung in Oderaue?

90 € für einen Baum, gestaffelt bis 150 € ab sechs Bäumen; Ablehnung 75 % (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes, Nr. 1.3).

Wann darf ich in Oderaue fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Oderaue: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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