Baumfällung Lindendorf

Baumfällung und Baumpflege in Lindendorf: Lindendorf liegt im Landkreis Märkisch-Oderland und wird vom Amt Seelow-Land verwaltet. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Lindendorf über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen (BaumSchSatzLindendorf) (vom 18.05.2021).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Nr. 1). Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden (Kopfweiden bleiben geschützt) im besiedelten Bereich (§ 3 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Auf Grund dieser Satzung gelten in der Gemeinde Lindendorf als geschützt: 1. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 Zentimetern);“

§ 2 Nr. 1 Satzung der Gemeinde Lindendorf über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen (BaumSchSatzLindendorf)

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Amt Seelow-Land, Umweltamt, Küstriner Straße 67, 15306 Seelow
  • Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht. Stellen Sie den Antrag als Eigentümer; als Mieter oder Beauftragter mit einer Vollmacht des Eigentümers.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen und ein durch Fotos ergänzter Übersichtsplan mit Baumart und Stammumfang (§ 5 Abs. 1).
  • Gebühr: keine eigene Tarifstelle – bitte beim Amt erfragen
  • Ersatzpflanzung: 20–50 cm Umfang 2, 50–100 cm 3, über 100 cm 4 Ersatzbäume (Anlage 1)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Lindendorf – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Lindendorf

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Lindendorf geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Nr. 1).

Welche Bäume sind in Lindendorf nicht geschützt?

Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden (Kopfweiden bleiben geschützt) im besiedelten Bereich (§ 3 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Lindendorf die Fällgenehmigung beantragen?

Die Satzung regelt das nicht. Stellen Sie den Antrag als Eigentümer; als Mieter oder Beauftragter mit einer Vollmacht des Eigentümers.

Was kostet die Fällgenehmigung in Lindendorf?

keine eigene Tarifstelle – bitte beim Amt erfragen.

Wann darf ich in Lindendorf fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Lindendorf: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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