Baumfällung und Baumpflege in Garzau-Garzin: Garzau-Garzin liegt im Landkreis Märkisch-Oderland und wird vom Amt Märkische Schweiz verwaltet. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Baumschutzsatzung der Gemeinde Garzau-Garzin vom 08.11.2004 (Lesefassung) (vom 08.11.2004 (Lesefassung)).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Nr. 1). Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden (§ 3 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
„Auf Grund dieser Satzung werden Bäume in der Gemeinde Garzau-Garzin als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt 1. mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 Zentimetern);“
§ 2 Nr. 1 Baumschutzsatzung der Gemeinde Garzau-Garzin vom 08.11.2004 (Lesefassung)
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Amt Märkische Schweiz, SG Umwelt/Grünflächen, Hauptstraße 1, 15377 Buckow (Märkische Schweiz)
- Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht. Das Formular des Amtes verlangt die Unterschrift von Antragsteller und Grundstückseigentümer – als Mieter oder Beauftragter unterschreibt der Eigentümer mit.
- Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen und Bestandsplan mit Art und Umfang, möglichst mit Fotos (§ 7 Abs. 1).
- Gebühr: 25 € je Baum, Ablehnung 15 € (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes, Nr. 3.4)
- Ersatzpflanzung: nach dem Wert des gefällten Baumes (§ 7 Abs. 4)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Garzau-Garzin – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Garzau-Garzin
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Garzau-Garzin geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Nr. 1).
Welche Bäume sind in Garzau-Garzin nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obstbäume, Pappeln und Baumweiden (§ 3 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
Wer darf in Garzau-Garzin die Fällgenehmigung beantragen?
Die Satzung regelt das nicht. Das Formular des Amtes verlangt die Unterschrift von Antragsteller und Grundstückseigentümer – als Mieter oder Beauftragter unterschreibt der Eigentümer mit.
Was kostet die Fällgenehmigung in Garzau-Garzin?
25 € je Baum, Ablehnung 15 € (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes, Nr. 3.4).
Wann darf ich in Garzau-Garzin fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Garzau-Garzin: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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