Baumfällung und Baumpflege in Buckow (Märkische Schweiz): Buckow (Märkische Schweiz) ist ein Kneipp-Kurort im Amt Märkische Schweiz, Landkreis Märkisch-Oderland. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Baumschutzsatzung der Stadt Buckow vom 23.02.2005 (Lesefassung) (vom 23.02.2005 (Lesefassung)).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Nr. 1). Eine Ausnahme für Einfamilienhaus-Gärten gibt es nicht. Nicht geschützt: Obstbäume (§ 3 Abs. 1 Nr. 1); abgestorbene Bäume.
„Auf Grund dieser Satzung werden Bäume, Hecken und Sträucher in der Stadt Buckow als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt 1. mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 Zentimetern);“
§ 2 Nr. 1 Baumschutzsatzung der Stadt Buckow vom 23.02.2005 (Lesefassung)
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Amt Märkische Schweiz, SG Umwelt/Grünflächen, Hauptstraße 1, 15377 Buckow (Märkische Schweiz)
- Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht. Das Formular des Amtes verlangt die Unterschrift von Antragsteller und Grundstückseigentümer – als Mieter oder Beauftragter unterschreibt der Eigentümer mit.
- Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen und Bestandsplan mit Art und Umfang, möglichst mit Fotos (§ 7 Abs. 1).
- Gebühr: 25 € je Baum, Ablehnung 15 € (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes, Nr. 3.4)
- Ersatzpflanzung: nach dem Wert des gefällten Baumes; sonst Geldbetrag nach ortsüblichem Preis (§ 7 Abs. 4)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Buckow (Märkische Schweiz) – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Buckow (Märkische Schweiz)
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Buckow (Märkische Schweiz) geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Nr. 1). Eine Ausnahme für Einfamilienhaus-Gärten gibt es nicht.
Welche Bäume sind in Buckow (Märkische Schweiz) nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obstbäume (§ 3 Abs. 1 Nr. 1); abgestorbene Bäume.
Wer darf in Buckow (Märkische Schweiz) die Fällgenehmigung beantragen?
Die Satzung regelt das nicht. Das Formular des Amtes verlangt die Unterschrift von Antragsteller und Grundstückseigentümer – als Mieter oder Beauftragter unterschreibt der Eigentümer mit.
Was kostet die Fällgenehmigung in Buckow (Märkische Schweiz)?
25 € je Baum, Ablehnung 15 € (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes, Nr. 3.4).
Wann darf ich in Buckow (Märkische Schweiz) fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Buckow (Märkische Schweiz): Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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