Baumfällung Bad Freienwalde (Oder)

Baumfällung und Baumpflege in Bad Freienwalde (Oder): Bad Freienwalde (Oder) liegt im Landkreis Märkisch-Oderland. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Baumschutzsatzung der Stadt Bad Freienwalde (Oder) (vom 16.09.1999).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Baumschutzsatzung schützt Bäume ab 30 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe; Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Magnolie und Stechpalme schon ab 20 cm (§ 2 Abs. 2). Auch abgestorbene Bäume und Hecken ab 2 m Höhe sind geschützt. Achtung: Das Antragsformular fragt nach dem Durchmesser, die Satzung zählt den Umfang. Nicht geschützt: Obstbäume in individuell bewirtschafteten Gärten außer Walnuss und Esskastanie (§ 2 Abs. 3 a).

„Geschützt sind: 1. Bäume mit mindestens 30 cm Stammumfang, 2. Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Magnolie und Stechpalme mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, 3. Mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens zwei Stämme einen Stammumfang von mindestens 20 cm aufweisen.“

§ 2 Abs. 2 Nr. 1–3 Baumschutzsatzung der Stadt Bad Freienwalde (Oder)

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Stadtverwaltung Bad Freienwalde (Oder), Fachbereich Stadtentwicklung und Tiefbau, Karl-Marx-Straße 1, 16259 Bad Freienwalde (Oder)
  • Wer den Antrag stellt: Eigentümer oder Nutzungsberechtigte (§ 5 Abs. 1); als Beauftragter mit Vollmacht.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Begründung und ein Bestandsplan mit Foto: Standort, Art, Höhe und Stammumfang der geschützten Bäume (§ 5 Abs. 3).
  • Gebühr: keine eigene Tarifstelle für Fällgenehmigungen – bitte bei der Stadt erfragen
  • Ersatzpflanzung: Ersatzpflanzung im Verhältnis 1 : 3 nach dem Wert des gefällten Baumes (§ 7)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Bad Freienwalde (Oder) – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Bad Freienwalde (Oder)

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Bad Freienwalde (Oder) geschützt?

Die Baumschutzsatzung schützt Bäume ab 30 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe; Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Magnolie und Stechpalme schon ab 20 cm (§ 2 Abs. 2). Auch abgestorbene Bäume und Hecken ab 2 m Höhe sind geschützt. Achtung: Das Antragsformular fragt nach dem Durchmesser, die Satzung zählt den Umfang.

Welche Bäume sind in Bad Freienwalde (Oder) nicht geschützt?

Nicht geschützt: Obstbäume in individuell bewirtschafteten Gärten außer Walnuss und Esskastanie (§ 2 Abs. 3 a).

Wer darf in Bad Freienwalde (Oder) die Fällgenehmigung beantragen?

Eigentümer oder Nutzungsberechtigte (§ 5 Abs. 1); als Beauftragter mit Vollmacht.

Was kostet die Fällgenehmigung in Bad Freienwalde (Oder)?

keine eigene Tarifstelle für Fällgenehmigungen – bitte bei der Stadt erfragen.

Wann darf ich in Bad Freienwalde (Oder) fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Bad Freienwalde (Oder): Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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