Baumfällung Schönwalde-Glien

Baumfällung und Baumpflege in Schönwalde-Glien: Schönwalde-Glien liegt im Landkreis Havelland. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Baumschutzsatzung- Neufassung) (vom 29.10.2018).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 45 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1). Auch Nadelbäume, Pappeln, Weiden und Gartenobst sind geschützt.

„Einzelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 45 cm in 130 cm Höhe über dem Erdboden gemessen.“

§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Baumschutzsatzung- Neufassung)

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Gemeinde Schönwalde-Glien, Natur und Umwelt, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien (Tel. 03322 2484-10)
  • Wer den Antrag stellt: Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 7 Abs. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Begründung und Baumbestandsplan (auch Skizze) mit Standort, Art und Stammumfang (§ 7 Abs. 3).
  • Gebühr: 26 € (Verwaltungsgebührensatzung, Abschnitt V Nr. 1)
  • Ersatzpflanzung: nach Stammumfang und Schadstufe (Verwaltungsvorschrift); Ausgleich Katalogpreis plus 50 % (§ 8)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Schönwalde-Glien – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Schönwalde-Glien

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Schönwalde-Glien geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 45 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1). Auch Nadelbäume, Pappeln, Weiden und Gartenobst sind geschützt.

Wer darf in Schönwalde-Glien die Fällgenehmigung beantragen?

Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 7 Abs. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei.

Was kostet die Fällgenehmigung in Schönwalde-Glien?

26 € (Verwaltungsgebührensatzung, Abschnitt V Nr. 1).

Wann darf ich in Schönwalde-Glien fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Schönwalde-Glien: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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