Baumfällung Paulinenaue

Baumfällung und Baumpflege in Paulinenaue: Paulinenaue liegt im Landkreis Havelland und wird vom Amt Friesack verwaltet. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Baumschutzsatzung der Gemeinde Paulinenaue (beschlossen 14.02.2005).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Nr. 1). Nicht geschützt: abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 cm);“

§ 2 Nr. 1 Baumschutzsatzung der Gemeinde Paulinenaue

Die Satzung erklärt die Kreisverordnung für vorrangig, die Kreisverordnung die Satzung – welche Regel gilt, bestätigt das Amt Friesack. Bitte vor dem Fällen dort nachfragen.

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Amt Friesack, Ordnungsamt, Marktstraße 22, 14662 Friesack (Tel. 033235 42-0, info@amt-friesack.de)
  • Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht; das Formular des Amtes hat Unterschriftsfelder für Antragsteller und Grundstückseigentümer.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Gründen und ein durch Fotos ergänzter Bestandsplan mit Baumart und Stammumfang (§ 6 Abs. 1).
  • Gebühr: keine eigene Tarifstelle – bitte beim Amt erfragen
  • Ersatzpflanzung: nach dem Wert des gefällten Baumes (§ 6 bzw. § 7)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Paulinenaue – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Paulinenaue

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Paulinenaue geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Nr. 1).

Welche Bäume sind in Paulinenaue nicht geschützt?

Nicht geschützt: abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Paulinenaue die Fällgenehmigung beantragen?

Die Satzung regelt das nicht; das Formular des Amtes hat Unterschriftsfelder für Antragsteller und Grundstückseigentümer.

Was kostet die Fällgenehmigung in Paulinenaue?

keine eigene Tarifstelle – bitte beim Amt erfragen.

Wann darf ich in Paulinenaue fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Paulinenaue: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

Kostenloses Angebot anfordern

Beschreiben Sie Baum und Standort – Sie erhalten schnellstmöglich ein Angebot eines versicherten Fachbetriebs. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenloses Angebot anfordern →